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Brisantes Urteil im Mordfall deutscher Rentner in Portugal

Zum dritten Mal schuldig gesprochen: Im Mordfall um ein deutsches Paar in Portugal ist noch längst nicht alles entschieden.

09.09.2026, 14:37 Uhr

Erneut 22 Jahre Haft nach Tötung eines deutschen Ehepaars in Portugal

Mehr als drei Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines deutschen Rentnerehepaars in Portugal sind zwei Angeklagte erneut zu langen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Gericht in Beja sprach einen 57-jährigen Mann und eine 40-jährige Frau des zweifachen Mordes sowie des schweren Diebstahls schuldig. Beide erhielten nach Justizangaben jeweils 22 Jahre Haft. Darüber berichteten die staatliche Nachrichtenagentur Lusa und weitere Medien. Auf Nachfrage bestätigte das Gericht das Urteil.

Es handelt sich bereits um die dritte Entscheidung in dem Fall. Zwei frühere Schuldsprüche waren vom Berufungsgericht aufgehoben und zur erneuten Verhandlung nach Beja zurückgegeben worden. Die Verteidigung kündigte inzwischen erneut an, Rechtsmittel einzulegen.

Die Leichen des deutschen Paars, das nach Portugal ausgewandert war, waren im Mai 2023 auf ihrem Anwesen nahe dem Dorf Baleizão in der südportugiesischen Region Alentejo gefunden worden. Der Mann war 78 Jahre alt, die Frau 71. Wenig später wurden die beiden Verdächtigen festgenommen. Das Paar war liiert und lebte und arbeitete auf dem Grundstück der Opfer.

Nach der Tat sollen Karten genutzt und das Auto verkauft worden sein

Nach Darstellung der Ermittler kam es zunächst zu einem Streit mit den Arbeitgebern. Dabei sollen die Angeklagten das Ehepaar mit einer Eisenstange getötet haben. Im Anschluss hätten sie Bankkarten der Opfer verwendet und außerdem deren Auto verkauft. Die vorsitzende Richterin erklärte bei der Urteilsverkündung, das Gericht habe keine Zweifel an der Täterschaft.

Die beiden Verurteilten weisen die Vorwürfe weiterhin zurück. Weil die zulässige Dauer der Untersuchungshaft überschritten worden war, kamen sie bereits im Mai des vergangenen Jahres, zwei Jahre nach ihrer Festnahme, wieder frei. Die Strafe müssen sie erst antreten, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Ihr Anwalt kündigte Berufung an. Er argumentierte, dass ein Mord ohne eindeutig festgestellte Todesursache in den Obduktionsberichten nicht zweifelsfrei bewiesen werden könne. Eine Tochter des getöteten Ehepaars verfolgte die neue Verhandlung vor Ort, äußerte sich danach aber nicht öffentlich.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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