Schweizer Behörden trifft nach Ansicht des Regionalgerichts Maloja keine strafrechtliche Verantwortung für die Folgen des Felssturzes von Bondo im Jahr 2017, bei dem acht Menschen starben. Die fünf Beschuldigten wurden vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Nach Einschätzung des Gerichts gab es vor dem Unglück keine eindeutigen Hinweise auf ein unmittelbar bevorstehendes Großereignis. Unter den Todesopfern waren auch vier deutsche Wanderer.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob die zuständigen Stellen die Wanderwege hätten sperren müssen. Tatsächlich waren in dem Gebiet lediglich Warnschilder angebracht. Zu den Angeklagten gehörten unter anderem ein Förster, ein Geologe sowie die damalige Gemeindepräsidentin. Verhandelt wurde der Fall in Pontresina.
Gewaltige Geröllmassen verschütteten die Wege
Am 23. August 2017 löste sich am 3.369 Meter hohen Piz Cengalo im Kanton Graubünden ein gewaltiger Bergsturz. Die darauf folgende Gerölllawine erfasste die Wanderer tödlich. Etwa drei Millionen Kubikmeter Fels stürzten ins Tal und bedeckten die Wanderwege mit meterhohen Schuttmassen. In der Folge richteten Murgänge auch im rund vier Kilometer entfernten Bondo schwere Schäden an Gebäuden an.
Dorothea Barth, Tochter eines deutschen Opfers, hatte vor der Urteilsverkündung erklärt, ihre Familie könne auch einen Freispruch akzeptieren. Entscheidend sei für sie vor allem gewesen, dass die Abläufe durch ein Gutachten gründlich aufgearbeitet würden.
Die Ermittlungen waren zunächst nach einer ersten Untersuchung eingestellt worden, unter anderem mit der Begründung, der Bergsturz sei nicht vorhersehbar gewesen. Angehörige der Opfer legten jedoch Rechtsmittel ein und äußerten Zweifel an der Qualität des ersten Gutachtens. Ein später hinzugezogener Sachverständiger kam dagegen zum Schluss, dass eine Sperrung der Wanderwege angemessen gewesen wäre.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber