Wirtschaft

53.000 Klagen gegen Airlines in nur sechs Monaten

Weniger Klagen wegen Flugchaos – doch die Justiz schlägt Alarm: Warum Passagiere Gerichte weiter massiv beschäftigen.

27.09.2026, 13:52 Uhr

Erstmals seit 2021 ist die Zahl der Entschädigungsklagen wegen verspäteter oder gestrichener Flüge wieder spürbar gesunken. Dennoch sorgen nach Angaben des Deutschen Richterbundes weiterhin rund 100.000 solcher Verfahren pro Jahr für eine enorme Belastung der Zivilgerichte. Zuvor hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ über die Entwicklung berichtet.

Im ersten Halbjahr 2026 gingen an den Amtsgerichten der 20 größten deutschen Flughafenstandorte insgesamt 53.150 Klagen von Fluggästen ein. Das waren knapp 13.000 Verfahren weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres mit 65.903 Fällen – ein Rückgang um 20 Prozent. Bundesweit zeigte sich dieser Trend nahezu überall.

Eine Ausnahme bleibt das Amtsgericht Köln. Dort stieg die Zahl der neu eingegangenen Klagen auf 12.562 und lag damit um knapp 500 Fälle über dem Vorjahreswert.

Auf Rang zwei folgt das Amtsgericht Frankfurt am Main mit 8.314 Fluggastklagen, was einem Minus von 26 Prozent entspricht. Für den Berliner Flughafen registrierte das zuständige Amtsgericht Königs Wusterhausen 8.133 Verfahren und damit 25 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Dahinter liegen Düsseldorf mit 4.946, Hamburg mit 4.211 und das für München zuständige Amtsgericht Erding mit 4.120 Klagen.

Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, betonte, die aktuellen Eingangszahlen lägen noch immer doppelt so hoch wie vor fünf Jahren. Sollte sich die Entwicklung aus dem ersten Halbjahr fortsetzen, müsse die Justiz auch 2026 erneut mehr als 100.000 Fluggastklagen bewältigen.

Aus Sicht des Richterbundes wäre es wichtig, die Gerichte stärker mit KI-Assistenzsystemen zu unterstützen und so zu entlasten. Bislang fehle jedoch weiterhin eine ausreichend ausgereifte Anwendung, die bei der großen Zahl an Passagierklagen helfen und die Bearbeitung spürbar beschleunigen könne.

Nach EU-Recht haben Reisende in bestimmten Fällen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ein Flug ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. Je nach Flugdistanz können 250, 400 oder 600 Euro fällig werden. Viele Passagiere machen ihre Ansprüche inzwischen über Internetportale geltend, die gegen Beteiligung gegen Fluggesellschaften vorgehen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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