Die US-Regierung hat auf Einfuhren aus 60 Handelspartnern zusätzliche Zölle von 10 oder 12,5 Prozent in Kraft gesetzt. Begründet wird der Schritt damit, dass die betroffenen Länder aus Sicht Washingtons nicht entschieden genug gegen Zwangsarbeit vorgehen. Nach Angaben des Büros des US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer sind davon auch bestimmte Produkte aus der Europäischen Union betroffen.
Die Aufschläge gelten seit Freitag. Sie betreffen nicht alle Importe. Ausgenommen sind laut US-Angaben unter anderem Waren, die bereits anderen Sonderzöllen unterliegen, etwa Stahl und Aluminium.
Unterschiedliche Sätze je nach Handelspartner
Nach Darstellung der US-Regierung ergaben die Untersuchungen je nach Partner entweder einen Zollsatz von 10 Prozent oder 12,5 Prozent als angemessen. Die EU wird in der Mitteilung gemeinsam mit Taiwan, Japan, der Schweiz und weiteren Ländern genannt, für deren bestimmte Exporte beide Sätze aufgeführt sind.
Ob 10 oder 12,5 Prozent fällig werden, hängt den Angaben zufolge auch davon ab, ob Verbote für mit Zwangsarbeit hergestellte Waren wirksam durchgesetzt werden. Die USA werfen der EU vor, in diesem Punkt nicht konsequent genug zu handeln. Ähnliche Vorwürfe erhebt Washington auch gegen Kanada und Mexiko.
EU-Kommission reagiert gelassen
In Brüssel wird die Ankündigung der neuen US-Zölle nicht als Verschlechterung für die EU bewertet. Ein Sprecher der EU-Kommission erklärte, man sehe es positiv, dass das Vorgehen der USA mit den vereinbarten Zollverpflichtungen im Einklang stehe.
Nach Angaben der Kommission gilt für die Europäische Union nun konkret ein pauschaler Zollsatz von zehn Prozent. Zudem würden Zollbefreiungen für bestimmte EU-Importe wieder eingeführt, etwa für Kork und Diamanten. Diese kämen zu bereits bestehenden Ausnahmen hinzu, unter anderem für Flugzeuge und Flugzeugteile, Generika sowie pharmazeutische Wirkstoffe. Aus Sicht der Kommission könnte die Ankündigung außerdem Impulse für weitere Ausnahmeregelungen geben.
Frist für bisherige globale Zölle ist abgelaufen
Die neuen Maßnahmen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem die bisherige rechtliche Grundlage für frühere globale US-Zölle ausgelaufen ist. Am Freitag endete die gesetzliche Frist für jene weltweiten 10-Prozent-Zölle, die Präsident Donald Trump nach einer Niederlage vor dem Supreme Court im Februar kurzfristig eingeführt hatte.
Damals stützte sich Trump auf Paragraf 122 des Handelsgesetzes von 1974. Dieser erlaubt Zölle von bis zu 15 Prozent, allerdings nur für maximal 150 Tage. Danach wäre die Zustimmung des US-Kongresses nötig. Angesichts hoher Inflation und zu erwartender Preissteigerungen gilt das als wenig wahrscheinlich.
Der Supreme Court hatte zuvor entschieden, dass frühere Trump-Zölle gegen zahlreiche Handelspartner – darunter auch die EU – auf Basis eines Notstandsgesetzes rechtswidrig waren. Nach Auffassung des Gerichts überschritt Trump damit seine Befugnisse. Deshalb muss die US-Regierung Milliardenbeträge an bereits erhobenen Zöllen zurückzahlen.
Neue Begründung über Paragraf 301
Dass Washington nach einer neuen rechtlichen Grundlage für weitere Zölle suchen würde, war erwartet worden. Die Regierung greift erneut auf das Handelsgesetz von 1974 zurück, diesmal aber auf Paragraf 301. Dieser erlaubt Maßnahmen gegen nachweislich ungerechtfertigte, unangemessene oder diskriminierende Handelspraktiken.
Greer hatte bereits zuvor Konsequenzen aus Untersuchungen zu Zwangsarbeit angedeutet. Anfang Juni hatten die USA Zölle gegen 60 Volkswirtschaften angedroht, weil diese Importe von mutmaßlich unter Zwangsarbeit hergestellten Produkten nicht ausreichend verhinderten oder bestehende Importverbote nicht streng genug kontrollierten.
Voraussetzung für Zölle nach Paragraf 301 ist, dass zuvor Stellungnahmen eingeholt und Anhörungen durchgeführt werden. Zuletzt war das etwa im Fall Brasiliens geschehen, als Greer einen Zoll von 25 Prozent auf bestimmte Waren aus dem Land ankündigte und dies mit unfairen Handelspraktiken begründete.
Scharfe Kritik aus der deutschen Wirtschaft
Der deutsche Außenhandelsverband BGA kritisierte das Vorgehen der US-Regierung deutlich. BGA-Präsident Dirk Jandura warnte, der Kampf gegen Zwangsarbeit dürfe nicht als Vorwand für bereits geplanten Protektionismus missbraucht werden. Der Vorwurf, die EU tue zu wenig, sei unglaubwürdig, da die Europäische Union bereits ein umfassendes Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit beschlossen habe und dessen Umsetzung vorbereite. Zudem dürfe die mit der EU vereinbarte Obergrenze bei Zöllen nicht über neue Rechtsgrundlagen ausgehöhlt werden.
Folgen für das EU-US-Abkommen bleiben begrenzt
Für die meisten Importe aus der EU galt bislang ein Zollsatz von bis zu 15 Prozent. Grundlage ist das bilaterale Handelsabkommen zwischen der EU und den USA, auf das sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump im August 2025 geeinigt hatten, um einen Handelskonflikt zu vermeiden.
Im Gegenzug machte Brüssel Zugeständnisse und schaffte unter anderem EU-Zölle auf US-Industriegüter ab. Zugleich baute die EU ein Sicherheitsnetz ein: Sollten die USA ihre Zusagen nicht vollständig umsetzen oder Regelungen aussetzen, könnten auch europäische Zugeständnisse wieder gestoppt werden.
Nach Angaben aus Brüssel hält sich Washington bislang in den meisten Fällen an die Vereinbarung. Für rund 93 Prozent der EU-Exporte in die USA fallen demnach Zölle von höchstens 15 Prozent an. Bei den übrigen Produkten liegt der Satz teils höher – etwa bei Käse, der effektiv mit knapp 25 Prozent belastet wird.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber