Wirtschaft

Zoll-Schock: USA nehmen 60 Partner ins Visier

US-Zollhammer trifft 60 Handelspartner – sogar EU-Produkte sind betroffen. Was jetzt teurer werden könnte, lesen Sie hier.

23.07.2026, 23:14 Uhr

Die US-Regierung will auf Einfuhren aus 60 Handelspartnern zusätzliche Zölle von 10 oder 12,5 Prozent erheben, weil diese aus Sicht Washingtons nicht entschieden genug gegen Zwangsarbeit vorgehen. Nach Angaben des Büros des US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer sind davon auch bestimmte Produkte aus der Europäischen Union betroffen.

Die Aufschläge sollen ab Freitag, 06.01 Uhr deutscher Zeit gelten, also ab Mitternacht an der US-Ostküste. Sie betreffen nicht sämtliche Importe. Ausgenommen sind nach US-Angaben unter anderem Waren, die bereits unter andere Sonderzölle fallen, etwa Stahl und Aluminium. Weitere Ausnahmen gelten für Güter, die bereits auf ein Schiff verladen wurden; nach früheren Angaben greift dies für Sendungen, die sich im letzten Transportabschnitt befinden und noch vor dem 28. Juli abgefertigt werden.

Unterschiedliche Sätze je nach Land

Je nach Handelspartner kamen die US-Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass entweder 10 Prozent oder 12,5 Prozent ein angemessener Zollsatz seien. Die EU wird in der Mitteilung gemeinsam mit Taiwan, Japan, der Schweiz und weiteren Partnern genannt, für deren bestimmte Exporte beide Sätze vorgesehen sind.

Ob 10 oder 12,5 Prozent fällig werden, hängt den Angaben zufolge auch davon ab, ob ein Handelspartner Verbote für mit Zwangsarbeit hergestellte Waren wirksam durchsetzt. Die USA werfen der EU vor, in diesem Punkt nicht entschlossen genug zu handeln. Ähnliche Vorwürfe erhebt Washington auch gegen Kanada und Mexiko.

Frist für bisherige globale Zölle läuft aus

Die neuen Zölle kommen für die US-Regierung zu einem Zeitpunkt, an dem die bisherige rechtliche Grundlage für frühere globale Importaufschläge ausläuft. Am Freitag endet die gesetzliche Frist für jene weltweiten 10-Prozent-Zölle, die Präsident Donald Trump nach einer Niederlage vor dem Supreme Court im Februar kurzfristig eingeführt hatte.

Damals stützte sich Trump auf Paragraf 122 des Handelsgesetzes von 1974. Dieser erlaubt Zölle von bis zu 15 Prozent, allerdings nur für höchstens 150 Tage. Danach wäre die Zustimmung des US-Kongresses nötig – ein Schritt, der angesichts der hohen Inflation und der absehbar steigenden Verbraucherpreise als wenig wahrscheinlich gilt.

Der Supreme Court hatte zuvor entschieden, dass frühere Trump-Zölle gegen zahlreiche Handelspartner – darunter auch die EU – auf Basis eines Notstandsgesetzes rechtswidrig waren. Nach Auffassung des Gerichts überschritt Trump damit seine Befugnisse. Die Folge: Die US-Regierung muss Milliardenbeträge an bereits erhobenen Zöllen zurückzahlen.

Neue Begründung über anderes Gesetzeskapitel

Dass Washington nach einer neuen rechtlichen Grundlage für weitere Zölle sucht, war erwartet worden. Die Regierung greift erneut auf das Handelsgesetz von 1974 zurück, diesmal jedoch auf Basis von Paragraf 301. Dieser erlaubt Maßnahmen gegen nachweislich ungerechtfertigte, unangemessene oder diskriminierende Handelspraktiken.

Greer hatte bereits zuvor Konsequenzen aus Untersuchungen zu Zwangsarbeit angedeutet. Anfang Juni hatten die USA Zölle gegen 60 Volkswirtschaften in Aussicht gestellt, weil diese mutmaßlich Produkte aus Zwangsarbeit nicht ausreichend aus ihren Lieferketten fernhielten oder bestehende Importverbote nicht streng genug kontrollierten.

Voraussetzung für Zölle nach Paragraf 301 ist, dass zuvor Stellungnahmen eingeholt und Anhörungen durchgeführt werden. Zuletzt war das etwa im Fall Brasiliens geschehen, als Greer einen Zoll von 25 Prozent auf bestimmte Waren aus dem Land ankündigte und dies mit unfairen Handelspraktiken begründete.

Folgen für das EU-US-Abkommen offen

Unklar ist, wie sich die neuen Maßnahmen auf das bilaterale Handelsabkommen zwischen der EU und den USA auswirken, auf das sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump im August 2025 geeinigt hatten, um einen Handelskonflikt abzuwenden.

Für die meisten Importe aus der EU galt bislang ein Zollsatz von bis zu 15 Prozent. Im Gegenzug machte Brüssel Zugeständnisse und schaffte etwa EU-Zölle auf US-Industriegüter ab. Zugleich baute die EU ein Sicherheitsnetz ein: Sollten die USA ihre Zusagen nicht vollständig umsetzen oder Regelungen aussetzen, könnten auch europäische Zugeständnisse wieder gestoppt werden.

Nach Angaben aus Brüssel hält sich Washington bislang in den meisten Fällen an die Vereinbarung. Demnach fallen für rund 93 Prozent der EU-Exporte in die USA Zölle von höchstens 15 Prozent an. Bei den übrigen Produkten liegt der Satz teils höher – etwa bei Käse, der effektiv mit knapp 25 Prozent belastet wird.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen