Wirecard-Prozess in München steuert auf die Schlussphase zu
Nach beinahe vier Jahren nähert sich der Münchner Wirecard-Prozess dem Ende. Im Verfahren um den wohl größten Betrugsfall der deutschen Nachkriegsgeschichte will das Gericht den Verteidigern des früheren Vorstandschefs Markus Braun sowie den Anwälten der beiden Mitangeklagten eine Frist von zwei Wochen für letzte Beweisanträge setzen. Das kündigte der Vorsitzende Richter Markus Födisch am 289. Verhandlungstag an.
Nach aktuellem Stand soll die Kammer diese Frist am 11. November bekanntgeben. Sollten danach keine weiteren Anträge eingehen, will Födisch im nächsten Schritt die Staatsanwaltschaft zu ihrem Plädoyer einschließlich der Strafforderungen für die drei Angeklagten kommen lassen. Konkrete Termine für Schlussvorträge oder ein Urteil stehen allerdings noch nicht fest.
Kein Nebenstrang als Spionageprozess
Zuletzt hatte die Kammer zahlreiche Beweisanträge zurückgewiesen, darunter auch solche, die sich auf weit zurückliegende Vorgänge bezogen. Ebenfalls abgelehnt wurde die Forderung der Braun-Verteidigung, das Verfahren auszusetzen.
Wirecard hatte im Juni 2020 Insolvenz angemeldet, nachdem 1,7 Milliarden Euro, die in der Bilanz als Guthaben ausgewiesen waren, nicht auffindbar gewesen waren. Bis heute gibt es nach Angaben von Insolvenzverwalter Michael Jaffé keine Hinweise darauf, dass dieses Geld jemals vorhanden war. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sollen Braun und weitere Beteiligte über Jahre hinweg Scheingeschäfte und fiktive Umsätze konstruiert haben, um Banken zu täuschen. Der entstandene Schaden wird auf drei Milliarden Euro beziffert.
Brauns Version überzeugt das Gericht bislang nicht
Der frühere Wirecard-Manager Oliver Bellenhaus, der einst in Dubai für den Konzern tätig war, hat die Darstellung der Staatsanwaltschaft in den wesentlichen Punkten bestätigt. Markus Braun, der seit mehr als sechs Jahren in Untersuchungshaft sitzt, weist die Vorwürfe dagegen seit Beginn des Prozesses zurück. Der 1969 geborene Österreicher argumentiert, die Geschäfte seien real gewesen, die erzielten Gewinne jedoch von Jan Marsalek und anderen abgeschöpft worden.
Mit dieser Verteidigungslinie dringt Braun bei der Kammer bislang nicht durch. Richter Födisch hatte seine Darstellung bereits als wenig schlüssige „Spekulationen“ bezeichnet. Ein Freispruch gilt daher als ausgeschlossen. Nach Einschätzung des Gerichts wäre Braun zudem längst aus der Untersuchungshaft entlassen worden, wenn die Kammer von seiner Unschuld ausginge.
Auch für den dritten Angeklagten wird die Lage schwieriger
Neben Braun steht auch der frühere Chefbuchhalter E. vor Gericht. Anders als Bellenhaus bestreitet auch er die Vorwürfe. Zuletzt konfrontierte ihn der Vorsitzende Richter mit offenbar gefälschten Kontosalden über 660 Millionen Euro aus dem März 2018, die direkt an ihn adressiert gewesen sein sollen.
Auffällig war dabei unter anderem ein offensichtlicher Datumsfehler: Eine Bestätigung des Wirecard-Treuhänders in Singapur zu Kontoständen aus dem Dezember 2017 soll angeblich bereits im März 2017 verschickt worden sein – was unmöglich wäre. Bereits einen Tag später erhielt E. eine korrigierte Version mit richtigem Datum. In dieser waren die angeblichen Guthaben jedoch jeweils um Millionenbeträge verändert worden. E. erklärte dazu, mit den Details nicht befasst gewesen zu sein und keine Erklärung dafür zu haben.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber