Millionen problematische Online-Angebote trotz EU-Verboten entfernt
Gefährliche oder unzulässige Waren tauchen auf großen Online-Marktplätzen trotz bestehender EU-Regeln weiterhin auf und erreichen damit auch Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hervor. Demnach entfernten die fünf meistgenutzten Online-Marktplätze in Deutschland im November 2025 EU-weit nahezu 70 Millionen Angebote. Knapp 30 Millionen davon betrafen Produkte, die als unsicher oder verboten eingestuft wurden und nach Ansicht der Verbraucherschützer gar nicht erst hätten online erscheinen dürfen.
Ramona Pop, Vorständin des vzbv, warnte, dass selbst Artikel mit längst veröffentlichten Sicherheitswarnungen weiterhin verkauft würden. Als Beispiel nannte sie ein mit Blei belastetes Kuscheltier, das im Internet angeboten worden sei, obwohl bereits seit fast drei Jahren eine offizielle Warnung dazu existiere. Das sei hochgefährlich.
Verbraucherschützer verlangen strengere Vorgaben
Aus Sicht des vzbv muss die Europäische Kommission die Regeln für den Online-Handel deutlich verschärfen. Plattformen sollten Angebote schon vor der Freischaltung mit offiziellen Sicherheitswarnungen abgleichen. Nach Auffassung von Pop dürfen unsichere Produkte gar nicht erst in den Verkauf gelangen. Zudem müssten bereits veröffentlichte Angebote deutlich häufiger kontrolliert werden als bislang.
Analyse stützt sich auf DSA-Transparenzdatenbank
Grundlage der Untersuchung sind Angaben aus der Transparenzdatenbank, die im Rahmen des europäischen Digital Services Act (DSA) geschaffen wurde. Plattformen wie Amazon, eBay, Temu, Otto und AliExpress sind verpflichtet, dort offenzulegen, wenn sie Angebote löschen.
Nach EU-Vorgaben müssen Online-Marktplätze ihre Produkte stichprobenartig mit Warnhinweisen aus dem europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate abgleichen. Über dieses Portal informieren Behörden über gefährliche Produkte. Die Auswertung des vzbv zeigt jedoch, dass die fünf Plattformen bei den rund 30 Millionen im November entfernten unsicheren oder verbotenen Artikeln nur in 759 Fällen ausdrücklich auf eine Safety-Gate-Warnung verwiesen.
Viele Produkte trotz bestehender Warnungen online
Laut den Verbraucherschützern waren in rund drei Viertel dieser 759 Fälle die Angebote trotz bereits bestehender Warnung zunächst online gestellt worden. Im Schnitt lagen die Warnungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits 338 Tage vor. In vielen Fällen sei der Zeitraum sogar noch deutlich länger gewesen.
Als besonders drastisches Beispiel nennt der vzbv einen Rasierer, der mehr als vier Jahre lang online verkauft worden sei. Dabei habe Safety Gate bereits vor der Gefahr eines Stromschlags gewarnt, ausgelöst durch einen fehlerhaften Adapter und mangelhafte Isolierung.
Kritik an unzureichenden Kontrollen
Der vzbv hält die derzeitigen Kontrollmechanismen für klar unzureichend. Nach aktueller EU-Rechtslage dürfen Plattformen Angebote oft nur stichprobenartig und vielfach erst nach deren Veröffentlichung prüfen. Pop erklärte, dass solche nachträglichen Stichproben offensichtlich nicht ausreichten. So würden weiterhin täglich belastete Kleidung oder gefährliche Elektroartikel verkauft.
Amazon erklärte auf Anfrage, das Unternehmen halte sich an die Vorgaben des Digital Services Act und unterstütze dessen Ziel, ein sicheres, verlässliches und vertrauenswürdiges Einkaufsumfeld zu schaffen. Dies sei aus Sicht des Unternehmens für alle Beteiligten im Einzelhandel wichtig.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion