Wirtschaft

Trotz Warnungen: Gefährliche Produkte weiter online

Trotz EU-Verbot im Warenkorb: Wie gefährliche Kuscheltiere und Elektronik weiter unbemerkt bei Deutschen landen.

04.05.2026, 12:29 Uhr

Trotz EU-Verbots: Online-Marktplätze löschen Millionen unsichere Angebote

Trotz EU-weiter Vorgaben werden auf großen Online-Marktplätzen weiter gefährliche oder rechtswidrige Produkte angeboten und landen damit auch bei Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland. Das geht aus einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hervor. Demnach entfernten die fünf meistbesuchten Online-Marktplätze in Deutschland im November 2025 EU-weit fast 70 Millionen Angebote. Knapp 30 Millionen davon betrafen Produkte, die als unsicher oder verboten eingestuft wurden und nach Ansicht der Verbraucherschützer gar nicht erst online hätten erscheinen dürfen.

Ramona Pop, Vorständin des vzbv, warnt, dass sogar Waren mit längst bekannten Sicherheitsmängeln weiterhin im Netz verkauft werden. Als Beispiel nannte sie ein mit Blei belastetes Kuscheltier, das online angeboten worden sei, obwohl bereits seit fast drei Jahren eine offizielle Warnung dazu vorgelegen habe. Das sei schlicht gefährlich.

Verbraucherschützer fordern strengere Regeln

Aus Sicht des vzbv muss die Europäische Kommission die rechtlichen Vorgaben für den Online-Handel deutlich verschärfen. Plattformbetreiber sollten sämtliche Angebote schon vor der Freischaltung mit offiziellen Sicherheitswarnungen abgleichen. Unsichere Produkte dürften gar nicht erst in den Verkauf gelangen. Zudem müssten bereits veröffentlichte Angebote deutlich regelmäßiger kontrolliert werden als bisher.

Analyse stützt sich auf die DSA-Transparenzdatenbank

Grundlage der Untersuchung sind Angaben aus der Transparenzdatenbank, die im Rahmen des europäischen Digital Services Act (DSA) eingerichtet wurde. Plattformen wie Amazon, eBay, Temu, Otto und AliExpress müssen dort offenlegen, wenn sie Angebote entfernen.

Nach EU-Vorgaben sollen Online-Marktplätze ihre Produkte stichprobenartig mit Warnmeldungen aus dem europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate abgleichen. Über dieses Portal warnen Behörden vor gefährlichen Produkten. Die Auswertung des vzbv zeigt jedoch, dass die fünf Plattformen bei den rund 30 Millionen im November entfernten unsicheren oder verbotenen Artikeln nur in 759 Fällen ausdrücklich auf eine Safety-Gate-Warnung verwiesen.

Rasierer trotz Warnmeldung jahrelang online

Nach Angaben der Verbraucherschützer waren in rund drei Viertel dieser 759 Fälle die betroffenen Angebote trotz bereits bestehender Warnung zunächst online gegangen. Im Durchschnitt seien die Warnungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits 338 Tage alt gewesen. Die anschließende Löschung oder Sperrung der rechtswidrigen Angebote erfolgte laut Analyse in mehr als der Hälfte der Fälle noch am selben oder folgenden Tag, in einzelnen Fällen aber erst deutlich später.

Als besonders drastisches Beispiel nennt der vzbv einen Rasierer, der mehr als vier Jahre lang online verkauft worden sein soll. Dabei habe Safety Gate längst vor der Gefahr eines Stromschlags gewarnt, verursacht durch einen mangelhaften Adapter und eine unzureichende Isolierung.

Kritik an lückenhaften Kontrollen

Der vzbv hält die derzeitigen Prüfmechanismen für völlig unzureichend. Nach geltender EU-Rechtslage dürfen Plattformen Angebote oft nur stichprobenartig und vielfach erst nach deren Veröffentlichung kontrollieren. Pop kritisierte, dass eine nachgelagerte stichprobenartige Überprüfung offensichtlich nicht ausreiche. So würden weiterhin täglich belastete Kleidung oder gefährliche Elektronikartikel verkauft.

Eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur an die EU-Kommission blieb zunächst unbeantwortet.

Amazon erklärte auf Anfrage, das Unternehmen halte sich an die Vorgaben des Digital Services Act und teile dessen Ziel, ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Einkaufsumfeld zu schaffen. Das sei aus Sicht des Konzerns für alle Akteure im Einzelhandel wichtig.

Temu teilte mit, Produkte würden auf Grundlage einer Risikobewertung proaktiv entfernt. Dabei wende das Unternehmen interne Standards an, die nach eigenen Angaben über die gesetzlichen Anforderungen hinausgingen. Das führe dazu, dass mehr Produkte in kürzerer Zeit gelöscht würden. Zugleich betonte Temu, dass die Einstufung jeder solchen Entfernung als illegaler Inhalt ein Maß an Rechtssicherheit voraussetze, das sich allein auf Basis eines digitalen Angebots ohne physische Prüfung oder Labortests nicht verantwortungsvoll herstellen lasse.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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