Wirtschaft

Trotz teurem Kerosin: Geld zurück bei Flugausfall

Wegen explodierender Kerosinpreise fallen Flüge aus – doch Passagiere bekommen meist Geld zurück. Nur in einem Fall gehen sie leer aus.

08.05.2026, 14:00 Uhr

Wenn Airlines Flüge wegen stark gestiegener Kerosinpreise streichen, behalten Reisende nach Angaben der EU-Kommission dennoch ihre Rechte nach der europäischen Fluggastrechteverordnung. Betroffene können demnach eine Erstattung, eine Umbuchung oder Rückbeförderung, Betreuung am Flughafen sowie bei kurzfristigen Absagen eine Ausgleichszahlung verlangen.

Anders kann die Lage sein, wenn ein Flug wegen tatsächlichen Treibstoffmangels nicht starten kann. Ein solcher Fall kann nach Einschätzung der Kommission als außergewöhnlicher Umstand gelten. Dann müssten Fluggesellschaften unter Umständen keine finanzielle Entschädigung zahlen.

Hintergrund sind die infolge des Iran-Kriegs beeinträchtigten Öltransporte durch die Straße von Hormus, die den Preis für Flugtreibstoff zuletzt deutlich nach oben getrieben haben. Airlines wie Lufthansa und SAS haben deshalb bereits Verbindungen gestrichen. Konkrete Hinweise auf akute Versorgungsengpässe gebe es derzeit zwar nicht, erklärte die Kommission. Sollte der Konflikt jedoch anhalten, seien Unterbrechungen bei der Versorgung – insbesondere mit Kerosin – nicht auszuschließen. Reisende müssten dann mit weiteren Beeinträchtigungen rechnen.

Ticketpreise dürfen nicht nachträglich erhöht werden

Zugleich stellte die EU-Kommission klar, dass der Endpreis eines Flugtickets von Beginn an transparent sein muss. Nachträgliche Preisaufschläge für Verbraucher seien nicht erlaubt. Das gelte auch für zusätzliche Treibstoffzuschläge. Bei Pauschalreisen könnten allerdings teils andere Vorschriften greifen.

Aus veröffentlichten Leitlinien geht außerdem hervor, dass Vertreter der Branche derzeit prüfen, ob in Europa vorübergehend eine andere Kerosinart eingesetzt werden kann, um die Versorgung auch bei möglichen Engpässen sicherzustellen. Die Kommission sieht darin grundsätzlich keine Hürden und verweist auf die entsprechenden Vorgaben der europäischen Flugsicherheitsbehörde EASA.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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