Bundeskartellamt meldet teils deutliche Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel an Tankstellen
Bei der seit Anfang April geltenden Vorschrift für Spritpreise kommt es nach Angaben des Bundeskartellamts zu zahlreichen Abweichungen. Behördenchef Andreas Mundt sagte der Deutschen Presse-Agentur in Bonn, man beobachte dabei auch "grobe Abweichungen". Zwar seien viele Fälle wohl auf technische Probleme zurückzuführen und lägen oft nur wenige Minuten daneben, insgesamt sei die Zahl der Auffälligkeiten aber beachtlich.
Seit April dürfen Tankstellen ihre Kraftstoffpreise nur noch einmal pro Tag erhöhen, und zwar zur Mittagszeit um 12 Uhr. Die Preisänderung muss zudem innerhalb von fünf Minuten an die Datenbank des Bundeskartellamts übermittelt werden. Für mögliche Strafen sind nicht der Bund, sondern die Bundesländer zuständig. Aus Sicht des Kartellamts ist das Verfahren jedoch noch nicht überall klar organisiert: Bislang hätten nur wenige Länder die jeweils verantwortlichen Stellen benannt.
Zehntausende mutmaßlich unzulässige Preiserhöhungen
Zuvor hatte der SWR über eine Datenauswertung berichtet, nach der es in den ersten drei Wochen des Monats April rund 60.000 mutmaßlich rechtswidrige Preissteigerungen gegeben haben soll. In einigen wenigen Fällen seien Preise sogar mehrmals täglich angehoben worden. Meistens sei jedoch schlicht der vorgeschriebene Zeitpunkt nicht eingehalten worden.
Nach den SWR-Daten lagen die verdächtigen Fälle außerhalb des zulässigen Zeitfensters von 11.55 bis 12.05 Uhr. Betroffen gewesen seien demnach etwa 3.800 Tankstellenstandorte – also ungefähr jede Tankstelle in Deutschland. Als Beispiel wurde eine Station in Nordrhein-Westfalen genannt, die ihre Preise regelmäßig bereits gegen 10.30 Uhr anhebe. Zwei weitere Tankstellen sollen Preiserhöhungen kurz vor oder nach typischen Pendlerzeiten zwischen 6 und 9 Uhr sowie 15 und 18 Uhr vorgenommen haben.
Kritik aus Politik und von Verbraucherschützern
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Armand Zorn bezeichnete die hohe Zahl der Abweichungen als besorgniserregend. Für solche Verstöße sehe das Gesetz klare Sanktionen vor, die zuständigen Behörden müssten nun entsprechend handeln.
Auch der ADAC verlangte ein konsequentes Vorgehen. Für Verbraucher gehe es nicht nur um den Preis selbst, sondern auch um Transparenz und Verlässlichkeit. Wenn die neue Regel immer wieder missachtet werde, schade das dem Vertrauen in das System. Deshalb müssten Verstöße wirksam geahndet und verhindert werden.
Mineralölbranche verweist auf unklare Betroffenheit
Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie (En2x), der unter anderem große Mineralölunternehmen vertritt, betonte, bislang sei nicht klar, welche Tankstellen konkret betroffen seien. Von Markentankstellen seien bisher keine Verstöße bekannt. Sollte sich herausstellen, dass Mitgliedsunternehmen beteiligt seien, werde man dem selbstverständlich nachgehen.
Freie Tankstellen sehen technische und praktische Probleme
Der Bundesverband Freier Tankstellen (BFT) spricht mit Blick auf die 12-Uhr-Regel von erheblichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Viele Mitglieder hätten nur wenig Zeit gehabt, notwendige technische Anpassungen gemeinsam mit ihren Preisdienstleistern vorzunehmen. Nach Angaben des Verbands werde intensiv an Verbesserungen gearbeitet.
Eine Sprecherin sagte, aus dem Mitgliederkreis gebe es sehr viele Rückmeldungen über verspätete oder mehrfach gemeldete Preiserhöhungen, obwohl die eigentliche Preisumstellung pünktlich um 12 Uhr erfolgt sei. Ursachen könnten etwa langsame Internetverbindungen, Stromausfälle, Serverprobleme oder auch falsch eingestellte Uhren an den Kassensystemen sein. Hinzu komme, dass die meldenden Betreiber selbst nicht genau wüssten, wann ihre Meldung tatsächlich beim Bundeskartellamt ankomme.
Besonders kleinere Familienbetriebe stünden dadurch vor großen praktischen Herausforderungen. Laut BFT gibt es weiterhin Tankstellen, bei denen Betreiber den Knopf für die Preisänderung jeden Tag exakt um 12.00 Uhr persönlich drücken müssten. Automatisierte Software oder künstliche Intelligenz helfe dort nicht weiter.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion