EU und Mercosur starten vorläufige Freihandelszone
Seit Freitag gilt zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay vorläufig ein neues Freihandelsabkommen. Die Regelung trat um Mitternacht in Kraft und soll den Austausch von Waren und Dienstleistungen durch den schrittweisen Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen erleichtern. In Deutschland werden vor allem für die Autoindustrie, den Maschinenbau und die Pharmaindustrie langfristig neue Chancen erwartet.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) erklärte, mit dem Inkrafttreten des Abkommens zum 1. Mai werde Südamerika für deutsche Unternehmen deutlich wichtiger. Zwar liege der Anteil der Region am gesamten deutschen Außenhandel bislang nur bei rund einem Prozent, dennoch rechne ein großer Teil der international aktiven Firmen mit spürbaren Folgen. Laut einer Umfrage erwarten 44 Prozent dieser Unternehmen konkrete Auswirkungen. DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier sprach von einem starken Signal.
Abschluss nach mehr als 25 Jahren Verhandlungen
Das Abkommen war zu Beginn des Jahres nach mehr als einem Vierteljahrhundert Verhandlungen unterzeichnet worden. Nach Angaben der EU-Kommission entsteht damit ein gemeinsamer Markt mit rund 720 Millionen Menschen. Zudem sollen Zölle in Milliardenhöhe wegfallen. Das Abkommen wird zugleich als klares Zeichen gegen protektionistische Tendenzen im Welthandel gewertet, insbesondere gegen die Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump.
Der Vorsitzende des Handelsausschusses im Europäischen Parlament, Bernd Lange (SPD), betonte, die Vereinbarung gehe weit über reinen Handel hinaus. Sie sende in geopolitisch schwierigen Zeiten ein Signal für faire und regelgebundene Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Vorteile bald sichtbar würden und Skepsis nachlassen werde.
Allerdings kann das Abkommen vorerst nur vorläufig angewendet werden. Hintergrund ist, dass das Europäische Parlament im Januar mit knapper Mehrheit beschlossen hatte, den Vertrag vor der endgültigen Abstimmung noch vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen.
Kritik und Sorgen um Standards
Kritiker werfen dem Abkommen vor, so konstruiert zu sein, dass die Zustimmung der Mitgliedstaaten nicht einstimmig nötig war. Außerdem gibt es Bedenken, dass europäische Vorgaben beim Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutz unter Druck geraten könnten. Die EU-Kommission weist das entschieden zurück. Nach ihrer Darstellung dürfen weiterhin nur Waren in die EU eingeführt werden, die den europäischen Vorschriften entsprechen.
Zusätzliche Schutzmechanismen für die Landwirtschaft
Um die anhaltenden Proteste vieler Landwirte abzufedern, hat die EU-Kommission zusätzliche wirtschaftliche Schutzklauseln vorbereitet. Falls Einfuhren aus den Mercosur-Staaten deutlich ansteigen oder die Preise für europäische Erzeuger stark unter Druck geraten, sollen rasch Gegenmaßnahmen möglich sein. In solchen Fällen könnten Zollvorteile vorübergehend wieder ausgesetzt werden.
Besonders genau beobachtet werden sollen unter anderem Importe von Rindfleisch, Geflügel, Reis, Honig, Eiern, Knoblauch, Ethanol, Zitrusfrüchten und Zucker. Mindestens alle sechs Monate soll zudem ein Bericht über die Auswirkungen der Einfuhren aus Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay vorgelegt werden.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete den Start der Freihandelszone als gute Nachricht für Unternehmen, Verbraucher und Landwirte. Sie verwies auf neue Exportchancen und zugleich auf umfassenden Schutz in sensiblen Bereichen.
Mögliche Folgen für Verbraucher und Unternehmen
Durch die schrittweise Öffnung der Märkte könnten importierte Produkte aus den Mercosur-Staaten günstiger werden, etwa Fleisch, Obst, Soja, Kaffee oder Zucker. Um die europäische Landwirtschaft zu schützen, sollen die Märkte bei bestimmten Agrarprodukten jedoch nicht vollständig geöffnet werden. Die Zollvergünstigungen gelten dort nur bis zu festgelegten Einfuhrmengen.
Auch auf der Exportseite erfolgt die Öffnung nur nach und nach. So wird der Zollabbau für europäische Autos in den Mercosur-Staaten wegen langer Übergangsfristen bis zu 15 Jahre dauern. Für Elektroautos ist sogar ein Zeitraum von mehr als 18 Jahren vorgesehen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion