BGH urteilt über gebündelte Schadenersatzklagen im Lkw-Kartell
Im milliardenschweren Rechtsstreit um Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Lkw-Kartell will der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstagmorgen eine Entscheidung bekanntgeben. Zentral ist dabei die Frage, ob Ansprüche wegen kartellbedingter Schäden gesammelt über ein Inkassounternehmen eingeklagt werden dürfen. In dem Verfahren tritt der Rechtsdienstleister Financialright Claims als einzige Klägerin auf.
Die EU-Kommission hatte gegen die Lkw-Hersteller DAF, Daimler, Iveco, Scania sowie Volvo/Renault Geldbußen von insgesamt fast vier Milliarden Euro verhängt. Hintergrund war, dass die Unternehmen zwischen 1997 und 2011 Verkaufspreise abgestimmt beziehungsweise ausgetauscht hatten. MAN blieb als Kronzeuge ohne Strafe.
Käufer von rund 70.000 Lastwagen, die nach ihrer Darstellung zu überhöhten Preisen verkauft wurden, verlangen nun etwa 500 Millionen Euro Schadenersatz von den Herstellern. Ihre Forderungen haben sie an Financialright Claims übertragen. Sollte die Klage erfolgreich sein, erhält das Unternehmen eine Provision von 33 Prozent.
In der ersten Instanz war die Klage noch gescheitert. Das Landgericht München vertrat die Auffassung, Financialright Claims sei nicht berechtigt, die Forderungen geltend zu machen, weil die Abtretungen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstießen und deshalb unwirksam seien. Das Oberlandesgericht München bewertete den Fall später jedoch anders: Nach seinem Urteil vom März 2024 ist das Vorgehen der Klägerin von der Inkasso-Erlaubnis gedeckt.
Mehrere der beklagten Lkw-Hersteller legten gegen diese Entscheidung Revision ein. Nun liegt die endgültige Entscheidung beim Bundesgerichtshof. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen KZR 6/24.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion