Der Bundesgerichtshof hat im Schadensersatzstreit um das Lkw-Kartell klargestellt, dass kartellrechtliche Ansprüche grundsätzlich auch gebündelt über Sammelklagen von Inkassodienstleistern verfolgt werden können. Gleichzeitig betonten die Richter, dass Gerichte eine Aufteilung in mehrere Verfahren anordnen dürfen, wenn die Zusammenfassung effektiven Rechtsschutz verhindert.
Die EU-Kommission hatte gegen die Hersteller DAF, Daimler, Iveco, Scania sowie Volvo/Renault Geldbußen von insgesamt knapp vier Milliarden Euro verhängt. Hintergrund war der Austausch von Verkaufspreisen in den Jahren 1997 bis 2011. MAN blieb als Kronzeuge ohne Strafe. Ob Käufern durch das Kartell tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden ist, ließ die Kommission offen. Die betroffenen Hersteller weisen einen solchen Schaden zurück.
Käufer von rund 70.000 Lastwagen, die nach ihrer Darstellung überteuert verkauft wurden, verlangen von MAN, Daimler, Iveco und Volvo/Renault etwa 500 Millionen Euro. Sie haben ihre Forderungen an den Inkasso- und Rechtsdienstleister Financialright Claims abgetreten. Das Unternehmen klagt als alleinige Partei und würde im Erfolgsfall eine Provision von 33 Prozent erhalten.
OLG München muss erneut prüfen
In erster Instanz war die Klage im Jahr 2020 gescheitert. Das Landgericht München hielt Financialright Claims damals nicht für berechtigt, die Ansprüche einzuklagen, weil die Abtretungen nach seiner Auffassung gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstießen und daher unwirksam seien. Das Oberlandesgericht München bewertete das im März 2024 anders, sah das Vorgehen von der Inkasso-Erlaubnis gedeckt und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurück.
Dagegen gingen die beklagten Lkw-Hersteller in Revision, sodass sich der Fall vor dem BGH wiederfand. Der Kartellsenat hob die Entscheidung des OLG nun auf und schickte die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück nach München. Dabei müsse unter anderem geklärt werden, ob die Abtretungen womöglich wegen eines Interessenkonflikts mit dem Prozessfinanzierer unwirksam sind.
BGH sieht übermäßig komplexe Bündelung
Falls die Abtretungen wirksam sein sollten, muss das OLG nach Auffassung des BGH darauf hinwirken, dass die zusammengefassten Ansprüche auf mehrere Verfahren verteilt werden. Zur Begründung verwies das Gericht auf die außergewöhnlich große Zahl an tatsächlichen und rechtlich unterschiedlichen sowie sehr komplexen kartellrechtlichen Schadensersatzforderungen. Diese seien von Financialright Claims ungeordnet und zum Teil ohne ausreichende Prüfung geltend gemacht worden. Unter diesen Umständen könne ein einzelnes Gerichtsgremium nicht in angemessener Zeit über die gesamte Klage entscheiden. Das Aktenzeichen lautet KZR 6/24.
Daimler Truck erklärte nach dem Urteil, man werde sich weiterhin entschieden gegen aus Sicht des Unternehmens unbegründete Forderungen verteidigen. Nach eigener Darstellung geht der Konzern weiterhin davon aus, dass seinen Kunden kein Schaden entstanden ist.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion