Der Oberste Gerichtshof der USA hat den Zugang zur Abtreibungspille Mifepriston per Post vorläufig wieder zugelassen. Mit einer von dem konservativen Richter Samuel Alito unterzeichneten Anordnung wurde eine erst kurz zuvor erlassene Einschränkung durch ein Berufungsgericht zunächst außer Kraft gesetzt.
Damit kann das Medikament vorerst wieder nach einer telemedizinischen oder Online-Beratung verschrieben und anschließend über Apotheken oder auf dem Postweg bezogen werden. Ein verpflichtender persönlicher Arzttermin ist damit zunächst nicht nötig. Dieses Verfahren war in den vergangenen Jahren weit verbreitet und zu einem wichtigen Zugang für Schwangerschaftsabbrüche in den Vereinigten Staaten geworden.
Auslöser ist eine Klage des Bundesstaates Louisiana, der geltend macht, die bisherige Praxis untergrabe sein nahezu vollständiges Abtreibungsverbot. Ein Richtergremium in New Orleans hatte in der vergangenen Woche eine Regelung der US-Arzneimittelbehörde FDA ausgesetzt, die den Versand von Mifepriston nach telemedizinischer Verschreibung erlaubt hatte.
Gericht prüft Fall weiter
Zusätzliche Bedeutung gewann dieses Verfahren nach dem Ende des landesweiten Rechts auf Abtreibung in den USA. Der Supreme Court hatte mit dem Grundsatzurteil Roe v. Wade 1973 ein solches Recht etabliert, es aber 2022 wieder gekippt. Seitdem konnten Bundesstaaten eigene, teils sehr strenge Verbote erlassen. In diesem Umfeld wurde die telemedizinische Verschreibung mit anschließender Zustellung per Post zu einem der wichtigsten Wege für Schwangerschaftsabbrüche. Mifepriston kommt inzwischen bei der Mehrheit dieser Eingriffe in den USA zum Einsatz.
Der Hersteller Danco Laboratories hatte sich am Samstag direkt in einem Eilverfahren an den Supreme Court gewandt und vor erheblichen Folgen für die medizinische Versorgung gewarnt. Zuvor war das Unternehmen damit gescheitert, das Berufungsgericht um eine einwöchige Aussetzung seines Urteils zu bitten, um den Gang vor das höchste Gericht vorzubereiten.
Die aktuelle Anordnung des Supreme Courts gilt zunächst für eine Woche. In dieser Zeit will das Gericht den Fall weiter prüfen und die Stellungnahmen beider Seiten einholen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion