Politik

So werden Verfahren vor Verwaltungsgerichten schneller

14 Monate bis zum Urteil? Diese Reform soll Prozesse vor Verwaltungsgerichten endlich deutlich beschleunigen.

27.05.2026, 12:18 Uhr

Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll Verfahren beschleunigen

Verfahren an deutschen Verwaltungsgerichten sollen in Zukunft schneller abgeschlossen werden. Dieses Ziel verfolgt eine vom Bundeskabinett beschlossene Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung. Verwaltungsgerichte überprüfen, ob Behörden rechtmäßig gehandelt haben.

Dabei geht es unter anderem um Konflikte rund um Baugenehmigungen, die Vergabe von Studienplätzen, Demonstrationsverbote oder Asylfragen. Im Bundesdurchschnitt dauerten solche Verfahren zuletzt etwa 14 Monate. Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es jedoch teils deutliche Unterschiede.

Mehr Entscheidungen durch Einzelrichter

Um die Dauer der Verfahren zu verkürzen, sollen künftig häufiger Einzelrichterinnen oder Einzelrichter entscheiden können. Außerdem sollen Gerichte besser mit Klägern umgehen können, die immer wieder wenig aussichtsreiche und missbräuchliche Verfahren anstrengen und damit Ressourcen blockieren. In solchen Fällen soll ein Verfahren nur noch weiterbetrieben werden müssen, wenn zuvor ein Gerichtskostenvorschuss gezahlt wurde.

Widerspruch künftig auch per E-Mail möglich

Der Widerspruch ist meist der erste Schritt, um sich gegen einen Verwaltungsakt zu wehren. In einigen Ländern ist ein solches Vorverfahren sogar Voraussetzung für eine spätere Klage. Künftig soll ein Widerspruch auch unkompliziert per E-Mail möglich sein, sofern die jeweilige Behörde diesen Kommunikationsweg eröffnet. Bislang sind dafür oft noch besondere elektronische Voraussetzungen nötig, etwa eine qualifizierte elektronische Signatur.

Bundeskabinett
Das Bundeskabinett hat über mehrere Vorhaben aus dem Justizministerium beraten. Quelle: Michael Kappeler/dpa

Zudem sollen Verwaltungsgerichte stärkere Mittel erhalten, um Entscheidungen gegenüber staatlichen Stellen durchzusetzen. Kommt etwa eine Kommune oder ein Bundesland einer gerichtlichen Vorgabe nicht nach, soll künftig ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro verhängt werden können. Derzeit liegt die Obergrenze bei 10.000 Euro.

Bevor die Reform in Kraft treten kann, müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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