Politik

Nächstes Gericht nimmt Trumps Steuer-Deal ins Visier

Trump bekam nach seiner Steuerklage einen brisanten Deal mit dem eigenen Justizminister – nun stellen Richter alles infrage.

30.05.2026, 04:05 Uhr

Ein weiteres US-Gericht befasst sich mit der umstrittenen außergerichtlichen Einigung zwischen Präsident Donald Trump und der US-Steuerbehörde. Eine Bundesrichterin in Miami setzte Trump eine Frist bis zum 12. Juni, um auf schwerwiegende Vorwürfe zu reagieren – darunter auch der Verdacht auf eine rechtswidrige Absprache. Anlass war ein Antrag von 35 ehemaligen Richterinnen und Richtern, die die Rechtmäßigkeit des Vergleichs anzweifeln.

Auslöser des Streits ist der Vorwurf, ein Mitarbeiter der US-Steuerbehörde habe Steuerinformationen Trumps an „linksgerichtete Medien“ weitergegeben. Trump sowie seine beiden ältesten Söhne hatten daraufhin das Finanzministerium und die ihm unterstellte Steuerbehörde IRS auf 10 Milliarden US-Dollar Schadenersatz verklagt.

Vergleich mit umstrittenem Entschädigungsfonds

Mitte Mai wurden Einzelheiten der außergerichtlichen Einigung bekannt. Demnach soll die Steuerbehörde darauf verzichten, Trumps Steuererklärungen nachträglich zu prüfen. Zudem ist die Einrichtung eines Fonds im Umfang von rund 1,8 Milliarden US-Dollar vorgesehen. Dieser soll angebliche Opfer politisch oder ideologisch motivierten staatlichen Handelns entschädigen. Kritiker sehen darin eine problematische Begünstigung von Trump-Anhängern und sprechen von möglicher Korruption.

Zuständig ist nun jene Richterin, die bereits Trumps ursprüngliche Klage gegen die IRS betreut hatte. Eigentlich war das Verfahren mit dem Vergleich beendet worden. Die ehemaligen Richter fordern jedoch, den Fall erneut aufzurollen und zu prüfen, ob der Vergleich möglicherweise auf Betrug hinausläuft.

Nur wenige Stunden zuvor hatte zudem eine Richterin in Virginia verfügt, dass vorerst kein Geld aus dem Entschädigungsfonds ausgezahlt werden darf. Mit dieser Anordnung soll verhindert werden, dass vor einer gerichtlichen Klärung irreversible Auszahlungen erfolgen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen