Politik

AfD-Verbot? Hubig setzt jetzt auf brisante E-Mails

421.000 AfD-Mails im Netz: Brisantes Material für ein Verbot? Warum der Leak jetzt politisch hochgefährlich wird.

07.11.2026, 01:00 Uhr

Hubig: Veröffentlichte AfD-Mails könnten bei Prüfung eines Parteiverbots relevant sein

Nach Ansicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig könnten die im Internet aufgetauchten AfD-E-Mails bei der Prüfung eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die Partei eine Rolle spielen. Die SPD-Politikerin sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern solle die Erfolgschancen eines solchen Schritts untersuchen. Dabei könnten grundsätzlich sämtliche bereits vorliegenden Erkenntnisse berücksichtigt werden.

Hubig erklärte, auch die veröffentlichten E-Mails kämen als Beweismittel infrage, sofern sie Hinweise auf eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD enthielten.

Unbekannte hatten vor kurzem nach eigenen Angaben rund 421.000 E-Mails der AfD ins Netz gestellt. Die Partei wird bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Mehrere Landesverbände gelten bei den jeweiligen Landesämtern bereits als gesichert rechtsextremistisch.

„Ernsthaft und systematisch prüfen“

Hubig betonte, nun müsse gründlich und strukturiert untersucht werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren erfüllt seien. Zuvor hatte sich auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ausgesprochen, die ein mögliches AfD-Verbotsverfahren prüfen soll.

Eine solche Gruppe würde nach früheren Angaben Erkenntnisse von Bund und Ländern zusammenführen und dabei mit dem Verfassungsschutz sowie Verfassungsrechtlern zusammenarbeiten. Erst im Anschluss soll entschieden werden, ob Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung tatsächlich einen Verbotsantrag stellen.

Für Hubig ist die Linie klar: Wenn ein Antrag realistische Erfolgsaussichten habe, solle er auch eingereicht werden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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