Prozess um massiven Unterrichtsausfall an Gymnasium in Rheinland-Pfalz
Am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat ein ungewöhnlicher Fall begonnen: Ein 20-jähriger ehemaliger Abiturient aus Rheinland-Pfalz zieht gegen das Land vor Gericht, weil an seinem Gymnasium über längere Zeit zahlreiche Unterrichtsstunden ausgefallen sein sollen. Die Verhandlung startete am Vormittag wie vorgesehen.
Der Kläger, Elija Walk, wirft dem Land vor, dass während seiner Oberstufenzeit an einer Schule in Landau immer wieder regulärer Unterricht nicht stattgefunden habe. Nach seinen Angaben wurden die Ausfälle über drei Jahre hinweg von seiner Mutter genau festgehalten. In einem Leistungskurs sei im zweiten Halbjahr der 12. Klasse demnach beinahe jede zweite Stunde ausgefallen.
Antrag auf neue Leistungsbewertung scheiterte
Walk legte im Frühjahr 2025 sein Abitur mit der Note 2,1 ab. Im Anschluss beantragte er, seine Leistungen in den Fächern Deutsch, Biologie und Sport wegen des ausgefallenen Unterrichts erneut bewerten zu lassen. Dies wurde von der Schulaufsicht jedoch zurückgewiesen.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte zwar von einer unglücklichen Häufung von Unterrichtsausfällen gesprochen. Zugleich verwies die Behörde darauf, dass Ausfälle in Leistungskursen der Oberstufe normalerweise durch fest angestellte Lehrkräfte vertreten würden. Einen konkreten Nachteil für die Abiturprüfungen sieht die ADD bislang nicht nachgewiesen.
Bereits zuvor war Walk mit einem Eilverfahren in zwei Instanzen gescheitert. Im nun laufenden Hauptsacheverfahren soll geklärt werden, ob häufiger Unterrichtsausfall rechtlich relevant sein kann und unter welchen Bedingungen daraus Ansprüche entstehen.

Kläger sieht auch jüngere Schüler betroffen
Vor dem Verhandlungsbeginn zeigte sich Walk gegenüber der Deutschen Presse-Agentur zuversichtlich. Vertreter der ADD waren zum Prozessauftakt ebenfalls anwesend, äußerten sich aber nicht.
Der frühere Schüler studiert inzwischen Sozial- und Kommunikationswissenschaften in Landau. Nach eigener Aussage geht es ihm nicht nur um seine persönliche Situation, sondern auch um die Bildungsrechte jüngerer Schülerinnen und Schüler. Sein Anwalt sieht in dem Fall eine grundsätzliche Frage: Ab wann verletzt erheblicher Unterrichtsausfall die Rechte von Schülern? Ein Urteil noch am selben Nachmittag galt als möglich.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber