Hamburg

Block-Prozess: Was der Privatdetektiv jetzt abstreitet

Neue Wendung im Block-Prozess: Gab es schon 2022 einen Entführungsplan? Ein Privatdetektiv packt vor Gericht aus.

05.05.2026, 12:12 Uhr

Privatdetektiv im Block-Prozess: 2022 laut Zeuge nur Observation – neue Ermittlungen gegen Sicherheitsfirma

Im Verfahren um die Entführung der Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 hat ein Privatdetektiv vor dem Landgericht Hamburg einen früheren Tatversuch verneint. Der 46-Jährige aus Thüringen sagte aus, dass er im November 2022 lediglich als Teil eines Teams mit einer Observation am Wohnort des Ex-Mannes in Dänemark beauftragt gewesen sei. Auf die Frage, ob es damals bereits einen Entführungsversuch gegeben habe, antwortete er mit einem klaren Nein.

Nach seinen Angaben sollte im Auftrag der Familie Block der Tagesablauf der Kinder in Dänemark aufgeklärt werden. Ziel sei gewesen, der Mutter Christina Block eine Gelegenheit zu verschaffen, mit ihren Kindern allein zu sprechen. Die Hoffnung sei gewesen, dass die Kinder sich dann möglicherweise selbst dafür entschieden hätten, mitzukommen.

Der Zeuge schilderte, er arbeite selbstständig, sei für den Einsatz aber von einer an der Aktion beteiligten Sicherheitsfirma engagiert worden. Vereinbart gewesen seien 1.000 Euro pro Tag. Auch Mitglieder der Familie Block hätten sich damals in der Nähe aufgehalten. Persönlichen Kontakt zu Christina Block habe er nach eigener Aussage nicht gehabt; dafür seien andere Ebenen zuständig gewesen.

Der frühere Ehemann, der die Kinder im Sommer 2021 nach einem Wochenendbesuch entgegen der Absprache nicht nach Hamburg zurückgebracht haben soll, habe jedoch Verdacht geschöpft. Bereits etwa eine Stunde nach Beginn des Einsatzes sei die Polizei eingeschritten. Der Privatdetektiv kam nach eigener Aussage für einen Tag in Haft.

Im Gericht wurde auch ein Messer thematisiert, das sich laut Akten bei dem Einsatz in seinem Besitz befunden haben soll. Der Zeuge widersprach der Darstellung eines Dolchs und erklärte, es habe sich um ein Klappmesser im Handschuhfach gehandelt, gedacht zum Aufschneiden eines Baguettes.

Im laufenden Strafprozess ist die Hamburger Unternehmerin Christina Block eine von insgesamt sieben Angeklagten. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll eine israelische Sicherheitsfirma hinter der Entführung der Kinder in der Silvesternacht 2023/24 stehen. Block, Tochter des „Block House“-Gründers Eugen Block, wird vorgeworfen, die Rückholaktion nach einem jahrelangen Sorgerechtsstreit in Auftrag gegeben zu haben. Die 53-Jährige weist die Vorwürfe zurück.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gibt es zugleich den Verdacht, dass die Kinder bereits am 9. November 2022 entführt werden sollten. Nach dem mutmaßlichen Plan sollten sie morgens auf dem Schulweg in Süddänemark abgepasst, ihre Begleitung abgelenkt und der Mutter ermöglicht werden, mit ihnen im Auto wegzufahren. Dazu kam es laut Ermittlern jedoch nicht, weil der Vater verdächtige Personen an seinem Haus bemerkte und die Polizei alarmierte.

Die dänische Polizei ermittelte demnach gegen Christina Block und weitere Personen, stellte das Verfahren aber ein. Die Hamburger Staatsanwaltschaft beendete ihre eigenen Ermittlungen in diesem Komplex anschließend wegen eines Verfolgungshindernisses, da wegen derselben Tat nicht zweimal ermittelt werden dürfe.

Allerdings laufen seit Frühjahr 2025 neue Ermittlungen gegen zwei Männer, die von den dänischen Behörden nach Angaben der Hamburger Staatsanwaltschaft nicht erfasst worden waren. Im Visier stehen der frühere BND-Präsident August Hanning und ein pensionierter Beamter des Hamburger Landeskriminalamts. Beide sollen als Verantwortliche einer Sicherheitsfirma 2022 einen Auftrag von Christina Block zur Kindesentziehung angenommen haben. Die beiden gehören nicht zu den Angeklagten im aktuellen Prozess. Ein Anwalt Hannings hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Prozess wird am 20. Mai fortgesetzt. Bereits im Oktober 2025 hatte das Landgericht die Anträge von drei Angeklagten, denen Beihilfe vorgeworfen wird, auf Abtrennung ihres Verfahrens abgelehnt. Nun haben ihre Verteidiger beantragt, die drei Mandanten für die weitere Dauer des Prozesses von der Anwesenheitspflicht zu befreien. Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden.

Quelle: dpa/bearbeitet

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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