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Bundestag zündet den Turbo bei Staatsaufträgen – was die neue Reform jetzt verändert

Bei staatlichen Aufträgen geht es um gewaltige Summen – erst recht jetzt, da Milliarden aus den Sondervermögen für die Infrastruktur verteilt werden. Eine neue Reform soll die Vergabe deutlich beschleunigen. Kommt das Geld nun endlich schneller an?

23.04.2026, 10:53 Uhr

Der Bundestag hat eine Reform des Vergaberechts beschlossen, mit der staatliche Investitionen schneller umgesetzt werden sollen. Ziel ist es vor allem, Milliardenmittel zügiger in die Erneuerung der Infrastruktur zu lenken. Auch andere öffentliche Aufträge sollen künftig einfacher und schneller vergeben werden können. Für das Vorhaben stimmten die Fraktionen von CDU, CSU und SPD. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Großer wirtschaftlicher Effekt erwartet

Der CSU-Abgeordnete Andreas Lenz verwies darauf, dass Bund, Länder und Kommunen jedes Jahr Aufträge in dreistelliger Milliardenhöhe vergeben. Dieses Volumen habe großes Potenzial für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Es brauche schnellere Verfahren, damit die zusätzlichen Schulden des Bundes tatsächlich in Investitionen mündeten.

Auch SPD-Fraktionsvize Armand Zorn verteidigte die Reform. Fristen würden verkürzt, formale Hürden reduziert, vereinfachte Vergaben ausgeweitet und digitale Verfahren gestärkt. Öffentliche Investitionen sollten dadurch nicht länger nur geplant, sondern tatsächlich vor Ort umgesetzt werden.

Höhere Grenze für Direktvergaben

Im Mittelpunkt der Reform steht eine deutliche Ausweitung der Direktvergabe. Bislang konnten Liefer- und Dienstleistungsaufträge nur bis 1.000 Euro und Bauaufträge bis 3.000 Euro ohne Ausschreibung vergeben werden. Künftig soll diese Schwelle bei Bundesaufträgen auf 50.000 Euro steigen. Die Regierung verspricht sich davon schnellere Entscheidungen und weniger Bürokratie.

Kritik kam von der Opposition. Die Linke-Abgeordnete Janine Wissler warnte, dass weniger Ausschreibungen die Gefahr von Begünstigung und Vetternwirtschaft erhöhten. Außerdem sehe sie das Risiko von Lohndumping.

Auch die AfD äußerte Bedenken. Der Abgeordnete Enrico Komning sagte, zwar bleibe der Grundsatz der Losvergabe formal bestehen, praktisch werde aber die Vergabe großer Gesamtaufträge erleichtert. Davon profitierten vor allem große Konzerne, während Mittelstand, Handwerksbetriebe und kleinere Firmen benachteiligt würden.

Hintergrund: Milliardenpaket für Investitionen

Bereits vor einem Jahr hatte der Bundestag ein Schuldenpaket in Rekordhöhe beschlossen. In den kommenden Jahren sollen zusätzlich 500 Milliarden Euro in Infrastruktur und Klimaschutz fließen. Kritiker werfen der Regierung jedoch vor, mit dem Geld teilweise Haushaltslöcher zu stopfen oder kostenintensive politische Vorhaben wie die Ausweitung der Mütterrente zu finanzieren.

Streit um Klimavorgaben bei der Beschaffung

Zusätzlich verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Koalition einen Entschließungsantrag. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, verbindliche Vorgaben für klimafreundliche öffentliche Beschaffung zu entwickeln. Vorgesehen sind unter anderem Mindeststandards für emissionsarm produzierte Grundstoffe wie Stahl und Zement.

Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen, Ingbert Liebing, kritisierte dieses Vorgehen scharf. Es sei nicht nachvollziehbar, bereits vor einer Einigung auf europäischer Ebene verbindliche Klimaregeln festlegen zu wollen. Wenn für bestimmte Bauteile kaum klimafreundliche Alternativen verfügbar seien, würden öffentliche Aufträge teurer. Zudem drohten Wettbewerbsnachteile für kommunale Unternehmen. Private Energiekonzerne könnten weiterhin nach dem günstigsten Preis einkaufen, während Stadtwerke teurer und langsamer beschaffen müssten.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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