Bayern

Überraschend selten: Missbrauch bei Maßregel-Lockerungen

Brandstifter entkommt aus Klinik – und wird schnell gefasst. Warum das Ministerium solche Ausgänge trotzdem verteidigt.

24.05.2026, 15:49 Uhr

Nach der Flucht eines wegen Brandstiftung untergebrachten Mannes aus dem Bezirkskrankenhaus Lohr am Main verweist das bayerische Sozialministerium auf die insgesamt geringe Zahl von Missbrauchsfällen bei Lockerungen im Maßregelvollzug. Nach Angaben eines Ministeriumssprechers wurden in den vergangenen zehn Jahren trotz mehrerer Tausend genehmigter Lockerungen pro Jahr nie mehr als 175 problematische Fälle registriert. Straftaten seien dabei nur äußerst selten, meist handle es sich um kleinere Delikte wie Diebstähle oder das Erschleichen von Leistungen.

Am Samstag war ein 44-Jähriger in Unterfranken während eines begleiteten Ausgangs auf dem Klinikgelände entkommen. Die Polizei leitete eine groß angelegte Fahndung ein und nahm den Mann wenige Stunden später ohne Widerstand fest. Der 44-Jährige befindet sich im Maßregelvollzug, in dem psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter behandelt werden.

Lockerungen sind Teil der Behandlung

Wie das Ministerium erläuterte, beruht die Unterbringung im Maßregelvollzug nicht in erster Linie auf der begangenen Tat, sondern auf der krankheitsbedingten Gefährlichkeit eines Patienten. Ziel sei es, diese Gefährlichkeit durch therapeutische Maßnahmen zu verringern – bei gleichzeitigem Schutz der Allgemeinheit.

Zur Resozialisierung gehöre auch, Betroffene schrittweise wieder an ein normales Alltagsleben heranzuführen. Lockerungen dienten deshalb dazu, Verlässlichkeit, Absprachen und Verhalten außerhalb der Einrichtung zu erproben. Nach Angaben des Ministeriums sind sie ein wesentlicher Bestandteil der Therapie.

Bezirkskrankenhaus Lohr am Main
Lockerungsmaßnahmen gehören im Maßregelvollzug zur Therapie. (Archivbild) Quelle: picture alliance / dpa

Restrisiko bleibt bestehen

Aus verfassungsrechtlichen Gründen haben Untergebrachte Anspruch auf Vollzugslockerungen, wenn diese ihre Behandlung und Wiedereingliederung fördern können und kein Missbrauch zu erwarten ist. Über eine Gewährung entscheidet die Leitung des Maßregelvollzugs auf Grundlage der Empfehlung einer sogenannten Lockerungskonferenz, an der Fachkräfte verschiedener Berufsgruppen beteiligt sind.

Dass dieses Verfahren überwiegend funktioniere, zeige laut Ministerium die vergleichsweise niedrige Zahl an Verstößen. Im vergangenen Jahr wurden 125 Fälle registriert, im Jahr 2024 waren es 166. Bereits eine deutliche Verspätung bei der Rückkehr von einem Ausgang wird dabei als Missbrauch gewertet. Vollständig ausschließen lasse sich ein Fehlverhalten dennoch nicht, räumte der Sprecher ein – menschliches Verhalten bleibe trotz aller Sicherheitsvorkehrungen nicht völlig vorhersehbar.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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