Prozess um Brumadinho-Katastrophe zieht sich weiter hin
Im Streit um Entschädigungen nach dem verheerenden Dammbruch im brasilianischen Brumadinho setzen sich die juristischen Auseinandersetzungen zwischen Betroffenen und dem TÜV Süd weiter fort. Die Kläger verlangen insgesamt mehr als 600 Millionen Euro an Schadenersatz, Schmerzensgeld und weiteren Leistungen. Obwohl das Unglück bereits über sieben Jahre zurückliegt, fand nun erst der zweite Verhandlungstag statt.
Schon zu Beginn machte die Vorsitzende Richterin deutlich, wie kompliziert das Verfahren ist. Das liege nicht allein an der großen Zahl der Kläger. Im Laufe der Zeit seien immer weitere Betroffene hinzugekommen. Inzwischen beteiligen sich mehr als 1.500 Menschen an der Klage. Zudem habe es wiederholt schriftliche Vorverfahren gegeben, und jeder Fall müsse einzeln geprüft werden.
Ein Abschluss des Prozesses ist daher vorerst nicht in Sicht. Ein zentrales technisches Gutachten sowie die Aussage eines TÜV-Süd-Mitarbeiters, der in dem Fall eine wichtige Rolle gespielt haben könnte, werden erst für den Herbst erwartet.
Fokus zunächst auf brasilianisches Recht
Derzeit beschäftigt sich das Münchner Gericht vor allem mit juristischen Detailfragen, die für den weiteren Verlauf jedoch entscheidend sein können. Maßgeblich ist dabei brasilianisches Recht. Der Experte Jan Peter Schmidt vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht erläuterte dem Gericht die Besonderheiten des brasilianischen Zivilrechts.

Mehrere Stunden lang ging es um eine zentrale Vorschrift zur Haftung bei umweltrechtlichen Ansprüchen. Nach Angaben des Sachverständigen lässt der Wortlaut der Norm eine nahezu unbegrenzte Haftung zu. Umstritten sei jedoch, ob diese Haftung durch zusätzliche rechtliche Einschränkungen begrenzt werde. Auch an den folgenden Verhandlungstagen soll Schmidt dem Gericht weitere Erläuterungen geben.
Vorwürfe wegen Stabilitätserklärungen
Gegen den TÜV Süd wird verhandelt, weil eine brasilianische Tochtergesellschaft des Konzerns Stabilitätserklärungen für den später eingestürzten Damm abgegeben hatte. Die Kläger vertreten die Auffassung, dass bei einer verweigerten Bescheinigung Ortschaften evakuiert worden wären und viele Menschen die Mine nicht betreten hätten und somit nicht gestorben wären.
Der TÜV Süd weist diese Vorwürfe zurück. Das Unternehmen betont, die damaligen Erklärungen hätten den in Brasilien geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprochen.
Mindestens 270 Menschen starben
Der Damm der Eisenerzmine Córrego do Feijão war am 25. Januar 2019 gebrochen. In der Folge wälzte sich eine Schlammlawine über Teile der Mine und benachbarte Siedlungen. Mindestens 270 Menschen kamen dabei ums Leben.
Auch strafrechtliche Ermittlungen laufen
Neben dem Zivilverfahren gibt es weiterhin strafrechtliche Untersuchungen. Die Münchner Staatsanwaltschaft prüft seit Oktober 2019, ob Beschäftigte der deutschen Konzernzentrale strafrechtlich verantwortlich sein könnten. Hintergrund sind Strafanzeigen, die Angehörige der Opfer bei den bayerischen Behörden eingereicht hatten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion