Bayern

Showdown um Wiesn-Zelte: Gericht fällt Millionen-Urteil

Oktoberfest-Zelte vor Gericht: Bleibt bei der Wiesn alles wie bisher – oder droht jetzt die europaweite Vergabe?

16.10.2026, 03:30 Uhr

Das Bayerische Oberste Landesgericht in München will an diesem Freitag ab 9.30 Uhr darüber entscheiden, ob die Vergabe von zwei großen Bierzelten auf dem vergangenen Oktoberfest rechtmäßig war. Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen konkurrierenden Festwirt, der eine Überprüfung verlangt hatte, um eine europaweite Ausschreibung der wirtschaftlich attraktiven Zelte durchzusetzen.

Seit Monaten sorgt der Fall in München für Diskussionen. Der Wirt Alexander Egger, der bei der Vergabe leer ausgegangen war, bezweifelt, dass die Zuteilung der beiden stark nachgefragten Festzelte Paulaner und Schottenhamel korrekt ablief. Im Schottenhamel eröffnet traditionell der Münchner Oberbürgermeister das Oktoberfest mit dem Anstich des ersten Fasses. Wegen des Rechtsstreits war lange unklar, ob beide Zelte überhaupt rechtzeitig aufgebaut werden dürfen.

Juristisch besonders schwieriger Fall

Nach Einschätzung des zuständigen Senats ist die Rechtsfrage äußerst komplex. Im Mittelpunkt steht, ob die Vergabe der Festzelte als sogenannte Dienstleistungskonzession einzustufen ist. Entscheidend ist dabei unter anderem, ob die zugelassenen Wirte verpflichtet sind, den Betrieb nach Vorgaben der Stadt zu führen — etwa mit festen Öffnungszeiten.

Bisher ist die Verteilung der großen Zelte traditionell geregelt: Sieben der insgesamt 14 großen Festzelte gehören den großen Münchner Brauereien, zwei weitere sind Schützenvereinen zugeordnet. Auf die verbleibenden fünf großen sowie 21 kleineren Zelte bewerben sich die Wirte direkt bei der Stadt München als Veranstalterin. Die Stadt entscheidet anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs, bei dem beispielsweise Volksfesterfahrung, Ausstattung und Attraktivität des Angebots berücksichtigt werden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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