Bayern

München: Gericht stoppt Klagen gegen Gießverbot

Wassersparen in München: Zwei Gartenbesitzer klagten gegen das Verbot – jetzt ist klar, ob die Stadt zu weit ging.

29.07.2026, 14:41 Uhr

Das Verwaltungsgericht München hat die Eilanträge zweier Gartenbesitzer gegen die städtische Allgemeinverfügung zum Wassersparen zurückgewiesen. Wie das Gericht mitteilte, ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig; zudem steht eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin aus.

Nach Ansicht der Kammer darf sich die Landeshauptstadt bei den angeordneten Beschränkungen für die Entnahme von Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz auf die allgemeinen Sorgfaltspflichten des Wasserhaushaltsgesetzes berufen.

Diese Pflichten gelten laut Gericht für alle und umfassen insbesondere den sorgsamen und sparsamen Umgang mit Wasser. Die Richter bewerteten die angeordneten Maßnahmen als verhältnismäßig.

Angesichts einer drohenden Wasserknappheit hat die Stadt München den Verbrauch zuletzt eingeschränkt. Seit Mitte Juli ist unter anderem das Befüllen privater Pools untersagt. Ebenso verboten sind das Sprengen von Rasenflächen sowie das Abpumpen von Wasser aus Seen und Flüssen. Wer dagegen verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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