Bei der Attacke mit einer Axt in einem ICE in Niederbayern sind mehrere Reisende schwer verletzt worden. Am kommenden Dienstag beginnt vor dem Landgericht Regensburg der Prozess gegen den mutmaßlichen Angreifer, einen 21-jährigen Syrer. Die Staatsanwaltschaft legt ihm versuchten Totschlag sowie gefährliche Körperverletzung zur Last.
Nach Einschätzung der Anklagebehörde war der Mann wegen einer psychischen Erkrankung möglicherweise schuldunfähig. Zugleich gehe von ihm weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit aus. Deshalb wurde seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.
Den Ermittlungen zufolge soll der Beschuldigte am 3. Juli 2025 während der Fahrt eines ICE nahe Straßkirchen im Landkreis Straubing-Bogen Fahrgäste mit einer Axt angegriffen haben. Außerdem soll er einen Zimmererhammer bei sich getragen haben.
Schwere Verletzungen am Kopf
Nach Darstellung der Ermittler sprach der Mann zunächst einen ihm unbekannten 25-jährigen Landsmann an. Anschließend soll er mit den beiden Werkzeugen und einem feindseligen Blick durch das Abteil gegangen sein. Als ein 29-jähriger Fahrgast den Notruf wählen wollte, habe der Angreifer ihm mit der Axt gegen den Kopf geschlagen. Das Opfer erlitt dabei einen Bruch des Stirnbeins.
Danach soll der Beschuldigte versucht haben, auch den 25-Jährigen mit zwei Axthieben gegen den Kopf zu töten. Die Schläge trafen jedoch dessen 51 Jahre alte Mutter, die sich vor ihren Sohn gestellt hatte. Sie erlitt laut Anklage einen Schädelbruch. Ihr 15-jähriger Sohn versuchte ebenfalls einzugreifen und wurde durch Schläge, Tritte und Bisse verletzt.

Fahrgäste stoppen den Verdächtigen
Als der mutmaßliche Täter erneut mit der Axt auf den 25-Jährigen losgegangen sein soll, gelang es diesem, ihm die Waffe zu entreißen und sie in Notwehr gegen ihn einzusetzen. Der damals 20-Jährige zog sich dabei selbst eine Kopfverletzung in Form einer Fraktur zu, soll aber trotzdem noch versucht haben, den 25-Jährigen zu würgen. Erst weiteren Passagieren gelang es schließlich, ihn festzuhalten.
Ein zunächst erlassener Haftbefehl wurde bereits wenige Tage später in einen Unterbringungsbefehl umgewandelt. Seitdem befindet sich der Mann in einer psychiatrischen Einrichtung. Die Staatsanwaltschaft betont die Unschuldsvermutung. Für das Verfahren sind sieben Verhandlungstage vorgesehen, ein Urteil wird im Juli erwartet.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion