Nach tödlichem Autorennen: Mehrjährige Jugendstrafen in Köln
Das Landgericht Köln hat zwei junge Männer nach einem illegalen Autorennen mit tödlichen Folgen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Einer der heute 22-Jährigen erhielt nach Jugendstrafrecht fünf Jahre Haft, der andere viereinhalb Jahre. Damit fiel das Urteil deutlich strenger aus als von der Staatsanwaltschaft beantragt.
Gericht spricht von Verbrechen statt Unglück
Der Vorsitzende Richter Tilman Müller machte bei der Urteilsbegründung deutlich, dass das Gericht keinen Zweifel daran habe, dass die Angeklagten ein Rennen gefahren seien. Es habe sich nicht um einen tragischen Unfall gehandelt, sondern um ein Verbrechen, dem zwei Menschen zum Opfer gefallen seien.
Zwar könne man im Einzelfall darüber diskutieren, wann genau von einem Rennen zu sprechen sei. In diesem Fall sei der gesetzliche Tatbestand jedoch eindeutig erfüllt. Auch ohne offiziellen Start oder ein festes Ziel sei es den Beteiligten an dem Abend darum gegangen, herauszufinden, wer schneller ist.
Mutter und Tochter starben nach Kollision auf der A555
Die beiden Männer waren im Dezember 2023 spätabends bei Dunkelheit auf der Autobahn 555 mit rund 200 Kilometern pro Stunde unterwegs. Eines der leistungsstarken Fahrzeuge prallte dabei gegen einen Kleinwagen, in dem eine Mutter und ihre erwachsene Tochter saßen. Das Auto fing Feuer und explodierte. Beide Frauen kamen ums Leben. Die Tochter war 23 Jahre alt.
Kein Tötungsvorsatz, aber tödliche Folgen billigend in Kauf genommen
Nach Auffassung des Gerichts wollten die Angeklagten niemanden töten. Dennoch hätten sie die Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs akzeptiert. Ihnen sei die enorme Gefahr ihres Handelns bewusst gewesen, sagte der Richter.
Zu ihren Ungunsten wertete das Gericht außerdem, dass es kein aufrichtiges Geständnis gegeben habe. Zwar hätten beide eingeräumt, viel zu schnell gefahren zu sein. Ein Autorennen hätten sie jedoch abgestritten.
Urteil deutlich über den Forderungen der Anklage
Die Staatsanwaltschaft hatte Jugendstrafen von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten gefordert. Die Verteidigung eines Angeklagten hatte auf Freispruch, hilfsweise auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Der andere Verteidiger hatte ebenfalls eine Bewährungsstrafe beantragt.
Richter Müller räumte ein, dass fünf Jahre Haft für die Angeklagten fast ein Viertel ihres bisherigen Lebens ausmachten. Zugleich betonte er, dass die Männer nach der Verbüßung ihrer Strafen weiterhin eine Zukunft hätten. Für die 23-jährige Frau, die in dem Kleinwagen starb, gelte das nicht mehr. Ihr Leben sei beendet worden.
Der Richter warf den Verurteilten zudem vor, das Ausmaß des verursachten Leids bis heute nicht wirklich erfasst zu haben. Er äußerte die Hoffnung, dass sie sich während der Haft ehrlicher mit ihrer Tat und ihrer Verantwortung auseinandersetzen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion