Weniger Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen im vergangenen Jahr
Im vergangenen Jahr mussten deutlich weniger Kinder und Jugendliche vorübergehend zu ihrem Schutz in Einrichtungen oder Pflegefamilien untergebracht werden als noch ein Jahr zuvor. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden hängt dieser Rückgang vor allem damit zusammen, dass erheblich weniger unbegleitete minderjährige Ausländer nach Deutschland eingereist sind.
Insgesamt registrierten die Behörden 56.900 vorläufige Inobhutnahmen. Das entspricht einem Minus von 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bereits 2024 war die Zahl um 7 Prozent gesunken. Innerhalb von zwei Jahren verringerte sich die Gesamtzahl damit um rund ein Viertel, nachdem sie zuvor drei Jahre in Folge gestiegen war.
Deutlich weniger unbegleitete Minderjährige betroffen
Besonders stark fiel der Rückgang bei unbegleitet eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland aus. Die Zahl ihrer vorläufigen und regulären Inobhutnahmen sank binnen eines Jahres nahezu um die Hälfte – von 30.800 auf 16.500 Fälle.
Laut Mitteilung erfolgte rund jede zweite Schutzmaßnahme wegen einer akuten Gefährdung des Kindeswohls. In 29 Prozent der Fälle war eine unbegleitete Einreise der Anlass, in 18 Prozent meldeten sich die Minderjährigen selbst bei den Behörden.
Woher kamen die Minderjährigen vor der Schutzmaßnahme?
Vor der Inobhutnahme lebten etwa 59 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer Familie oder in einem privaten Haushalt. Rund 20 Prozent kamen aus einer Einrichtung. Bei den übrigen war der Aufenthaltsort unbekannt oder es gab keinen festen Wohnsitz.
Häufigste Gründe für eine Inobhutnahme
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren die häufigsten Auslöser:
- Überforderung der Eltern (32 Prozent)
- unbegleitete Einreise aus dem Ausland (29 Prozent)
- Vernachlässigung (16 Prozent)
- körperliche Misshandlung (15 Prozent)
- psychische Misshandlung (11 Prozent)
Auffällig ist zudem der Anstieg bei Misshandlungsfällen. Körperliche Misshandlungen wurden 2025 rund 1.100 Mal häufiger genannt, psychische Misshandlungen etwa 940 Mal mehr als zuvor.
Aufgabe des Jugendamts
Während einer Inobhutnahme übernimmt das Jugendamt die Verantwortung für den Schutz und das Wohl des Kindes oder Jugendlichen. Dazu gehört auch, alle notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten, etwa die Stellung eines Asylantrags.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber