Der Prozess vor dem Landgericht Memmingen um die Tötung zweier Menschen mit einem Hammer ist kurz vor dem Abschluss erneut ins Stocken geraten. Die Verteidigung des 31 Jahre alten Angeklagten beantragte ein drittes psychiatrisches Gutachten.
Die Strafkammer unterbrach das Verfahren daraufhin. Eigentlich sollten bereits am Mittwoch die Plädoyers beginnen. Nun wird der Prozess am Donnerstag fortgesetzt. Dann will das Gericht entscheiden, ob ein weiterer Psychiater hinzugezogen wird. Nach dem Antrag der Verteidigung soll ein Sachverständiger der Berliner Charité gehört werden.
Dem deutschen Angeklagten wird vorgeworfen, seine Großmutter und deren Ehemann in Günzburg aus Vergeltung getötet zu haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ging er davon aus, dass der 74-Jährige die Mutter des Beschuldigten missbraucht habe und die Großmutter nicht eingeschritten sei. Die beiden durch die Hammerattacke getöteten Senioren waren 74 und 78 Jahre alt.
Die Anklage lautet auf zweifachen Mord. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll der 31-Jährige im Juni vergangenen Jahres mit einem Hammer bewaffnet in die Wohnung des Paares eingedrungen sein und die beiden Senioren erschlagen haben.
Im Ermittlungsverfahren hatte der Angeklagte die Tat im Grundsatz eingeräumt. Zu Beginn des Prozesses schwieg er jedoch. Nach bisherigen Erkenntnissen soll seine Mutter ihn im Zusammenhang mit den Missbrauchsvorwürfen gegen den später getöteten 74-Jährigen vor der Tat aufgefordert haben, den Kontakt zu dem älteren Paar abzubrechen und nichts weiter zu unternehmen. Trotzdem soll der 31-Jährige anschließend begonnen haben, den Angriff vorzubereiten.
Im Zentrum des aktuellen Streits steht die psychische Verfassung des Angeklagten. Die Verteidiger halten ihren Mandanten für psychisch krank. In dem Verfahren kamen bislang zwei Gutachter zu deutlich unterschiedlichen Einschätzungen.
Ein von der Verteidigung beauftragter Sachverständiger bescheinigte dem 31-Jährigen einen Wahn, der zu verminderter oder sogar aufgehobener Schuldfähigkeit geführt haben könnte. Ein von der Justiz bestellter Experte sieht den Angeklagten dagegen als uneingeschränkt schuldfähig an.
Die beiden Fachleute setzten sich auch mit den Missbrauchsvorwürfen gegen den getöteten Senior auseinander. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob der Angeklagte möglicherweise eine wahnhafte Vorstellung seiner Mutter übernommen haben könnte.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion