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Tod nach Zahnbehandlung – jetzt fällt das Urteil

Patient tot nach Zahnarzt-Termin: War zu viel Beruhigungsmittel schuld? Jetzt entscheidet das Gericht über seine Schuld.

30.04.2026, 03:30 Uhr

Prozess um tödlich verlaufene Zahnarztbehandlung wird fortgesetzt

Vor dem Amtsgericht Augsburg wird am Donnerstag ab 9.00 Uhr das Verfahren gegen einen Zahnarzt weitergeführt, nachdem ein Patient nach einer ambulanten Behandlung gestorben war. Möglicherweise fällt dabei bereits ein Urteil. Dem 44-jährigen Mediziner wird fahrlässige Tötung zur Last gelegt.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dem Patienten vor dem Eingriff eine zu hohe Menge eines Beruhigungsmittels gegeben zu haben. In der Folge soll es zu einem Atemstillstand gekommen sein. Ein Anästhesist war bei der Behandlung nicht eingebunden. Zwar wurde der Mann in der Praxis zunächst notfallmedizinisch versorgt und anschließend in das Universitätsklinikum Augsburg gebracht, dort erlag er jedoch später den Folgen.

Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte erklärt, ihn belaste der Tod des Patienten noch immer sehr. Nach seinen Angaben habe zwischen ihm und dem Mann ein freundschaftliches Verhältnis bestanden. Zudem verwies der Zahnarzt darauf, dass er eine entsprechende Fortbildung für den Einsatz von Beruhigungsmitteln in der Praxis absolviert habe. Deshalb sei er aus seiner Sicht befugt gewesen, solche Medikamente auch ohne einen Narkosearzt zu verwenden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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