Ein 44-jähriger Zahnarzt muss sich vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten, nachdem ein Patient infolge einer Behandlung gestorben ist. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Arzt vor dem zahnärztlichen Eingriff ein Beruhigungsmittel in zu hoher Dosierung verabreicht haben. In der Folge sei es zu einem Atemstillstand gekommen. Ein auf Narkosen spezialisierter Anästhesist war bei der Behandlung nicht eingebunden. Dem Angeklagten wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Zu Prozessbeginn äußerte sich der Mediziner sichtbar betroffen zu dem Vorfall. Er erklärte, den Patienten gut gekannt und ein freundschaftliches Verhältnis zu ihm gehabt zu haben. Die Ereignisse würden ihn bis heute psychisch stark belasten. Es sei das Schlimmste, was in einer Praxis passieren könne, wenn ein Patient infolge einer Behandlung sterbe. Zugleich betonte der Zahnarzt, er habe eine entsprechende Fortbildung zum Einsatz von Beruhigungsmitteln in der Praxis absolviert und sei grundsätzlich berechtigt, diese einzusetzen.
Patient starb einen Tag später in der Uniklinik
Der Vorfall ereignete sich im Jahr 2023, als der Zahnarzt den Mann wegen eines akuten medizinischen Problems in seiner Praxis behandelte. Nach dem Eingriff kam es zu dem Atemstillstand. Der Patient wurde daraufhin in die Universitätsklinik Augsburg gebracht und notfallmedizinisch versorgt. Dort starb er am folgenden Tag.
Nach dem Todesfall war gegen den Zahnarzt zunächst ein Strafbefehl erlassen worden. Dagegen legte er jedoch Einspruch ein, weshalb der Fall nun in öffentlicher Verhandlung vor Gericht behandelt wird. Nach Angaben des Angeklagten hätte der Strafbefehl seine berufliche Existenz gefährdet. Mit einem Urteil wird Ende April gerechnet.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion