Als der achtjährige Fabian aus Güstrow am 10. Oktober 2025 verschwindet, beginnt für Angehörige und Einsatzkräfte eine fieberhafte Suche. Zahlreiche Helfer sind im Einsatz, darunter Spürhunde, Boote und ein Hubschrauber.
Vier Tage später folgt die traurige Gewissheit: Eine Frau entdeckt beim Spaziergang mit ihrem Hund in einem Wald bei Klein Upahl südwestlich von Güstrow die verbrannte Leiche des Jungen. Die Obduktion ergibt, dass Fabian durch Gewalt ums Leben kam.
Unter Verdacht steht eine 30-jährige Bekannte des Kindes. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, den Jungen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Die Frau sitzt in Untersuchungshaft. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt jedoch die Unschuldsvermutung. Welche Hintergründe die Tat hatte, ist bislang offen. Der Prozess, der am 28. April beginnt, soll Antworten liefern.
Was über den Tattag bekannt ist
Fabian war an diesem Tag wegen Unwohlseins zu Hause geblieben, während seine Mutter arbeiten ging. Als sie zurückkehrte, war ihr Sohn nicht mehr da. Auch später erschien er nicht wie sonst üblich. Gegen 20.30 Uhr meldete die Mutter den Achtjährigen als vermisst. Nach Angaben der Ermittler galt Fabian als zuverlässig und nicht als Kind, das einfach wegläuft.
Die Eltern leben getrennt. Fabian wohnte bei seiner Mutter in Güstrow, hatte aber auch Kontakt zu seinem Vater, der in einem Dorf südlich der Stadt lebt. Zunächst vermuteten die Ermittler, der Junge könnte sich auf dem Weg zu seinem Vater gemacht haben. Später kamen sie jedoch zu dem Schluss, dass Fabian zum Zeitpunkt der Vermisstenmeldung bereits tot war. Nach den bisherigen Erkenntnissen starb er zwischen 11.00 und 15.00 Uhr durch mindestens sechs Messerstiche.
Laut Anklage soll die beschuldigte Frau Fabian unter einem Vorwand aus der Wohnung gelockt haben. Anschließend soll sie mit ihm in ihrem Auto zu einem Feldweg bei Klein Upahl, rund 15 Kilometer südlich von Güstrow, gefahren sein. Von dort soll sie mit dem Jungen zu einem abgelegenen Teich gegangen sein.
Nach Darstellung der Ermittler setzte sie den Leichnam später mit einem Brandbeschleuniger in Brand, um Spuren zu vernichten. Die Ermittlungsbehörden gehen derzeit davon aus, dass sie die Tat allein geplant und ausgeführt haben soll.
Wie die Polizei auf die Verdächtige kam
Nach dem Fund des toten Kindes richtete die Kriminalpolizeiinspektion Rostock eine Mordkommission ein. Der Fundort wurde mehrfach untersucht. Zudem suchten Einsatzkräfte auf einem landwirtschaftlichen Anwesen nach Hinweisen und durchkämmten sogar einen Misthaufen mit Mistgabeln.
Am 5. November wurde der Fall in der ZDF-Sendung Aktenzeichen XY… ungelöst vorgestellt. Danach gingen bei den Ermittlern mehr als 30 Hinweise ein.
Schon am folgenden Tag durchsuchte die Polizei mit rund 120 Kräften mehrere Gebäude in Reimershagen und im Ortsteil Rum Kogel bei Güstrow im Landkreis Rostock. Dabei wurden mögliche Beweismittel sichergestellt. Die 30-Jährige wurde wegen dringenden Mordverdachts festgenommen.
Was über die Beschuldigte bekannt ist
Zur Tatzeit war die Frau 29 Jahre alt, inzwischen ist sie 30. Weitere persönliche Angaben machten die Ermittler nicht. Staatsanwalt Harald Nowack erklärte, nähere Informationen könnten in der kleinstädtisch-dörflichen Umgebung schnell zur Identifizierung führen. Zu den Vorwürfen äußerte sich die Frau zunächst nicht.
Ihr Verteidiger versuchte, eine Entlassung aus der Untersuchungshaft zu erreichen. Er argumentierte, in den Ermittlungsakten gebe es keine eindeutigen Beweise. Auch die mutmaßliche Tatwaffe sei bislang nicht gefunden worden. Mit diesem Antrag blieb er jedoch erfolglos.
Was vom Prozess erwartet wird
Vor Gericht soll nun geklärt werden, ob sich die Vorwürfe gegen die Angeklagte bestätigen. Nach dem Auftakt am 28. April sind bis Anfang Juli 16 weitere Verhandlungstage vorgesehen. Im Mittelpunkt stehen zentrale Fragen: Was geschah am Tattag genau? Wer trägt die Verantwortung? Und welches Motiv könnte hinter dem Verbrechen stehen?
Außerdem wird das Gericht prüfen, wie die Tat strafrechtlich einzuordnen ist – ob als Mord, Totschlag oder als anderes Delikt. Im Fall einer Verurteilung wegen Mordes droht einer voll schuldfähigen Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Die Folgen des Verbrechens
Für Fabians Familie, Freunde und viele Menschen in Güstrow ist die Tat ein schwerer Schicksalsschlag. Die Stadt stand nach dem Verbrechen unter Schock. Bürgermeister Sascha Zimmermann sprach damals von einer Art Starre, weil viele nicht begreifen konnten, wie jemand einem Kind so etwas antun kann. Auch weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus löste der Fall Trauer und Entsetzen aus.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion