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Nach 32 Jahren: Mordprozess nach Attacke auf Mädchen

Weihnachten 1993 verschwindet ein Mädchen, kurz darauf wird sie tot gefunden. Jetzt könnte ein neuer Prozess alles ändern.

12.05.2026, 04:00 Uhr

Tötung der 13-jährigen Sabine wird erneut vor Gericht verhandelt

Mehr als 32 Jahre nach dem Verbrechen und trotz einer bereits im Dezember 2021 erhobenen Anklage ist der gewaltsame Tod der 13-jährigen Sabine aus Karlstadt im Landkreis Main-Spessart weiterhin nicht abschließend aufgeklärt. Ab kommendem Montag, dem 18. Mai, muss sich ein seit Jahren tatverdächtiger Mann erneut vor dem Landgericht Würzburg verantworten.

Der Bundesgerichtshof hatte im vergangenen Herbst das im Dezember 2024 ergangene Urteil gegen den heute 49-Jährigen aufgehoben. Damals war er wegen Mordes zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Nun wird der Fall noch einmal neu aufgerollt, diesmal vor einer anderen Kammer des Gerichts.

Nach Angaben des Landgerichts sind bis Ende Oktober insgesamt 26 Verhandlungstage vorgesehen. Weil der Angeklagte zur Tatzeit 17 Jahre alt war, findet das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Anders als im ersten Prozess 2024 werden Medien diesmal nicht zugelassen; entsprechende Anträge wurden ohne nähere Begründung zurückgewiesen.

Staatsanwaltschaft sieht Mordmotiv

Die Anklage wirft dem Mann vor, die Schülerin am 15. Dezember 1993 auf einem abgelegenen Reiterhof im Karlstadter Ortsteil Wiesenfeld aus sexuellen Motiven getötet zu haben.

Der damalige Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach hatte in seinem Plädoyer betont, es habe sich nicht um eine spontane Tat gehandelt. Aus Sicht der Anklage sei Sabines Tod bewusst herbeigeführt worden. Deshalb forderte die Staatsanwaltschaft neun Jahre Jugendstrafe wegen Mordes.

Mordprozess mehr als 32 Jahre nach der Tötung einer 13-Jährigen
Nach erfolgreicher Revision wird der Fall erneut vor Gericht verhandelt. (Archivbild) Quelle: Angelika Resenhoeft/dpa

Verteidigung hält Täterschaft für nicht belegt

Der Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer hatte dagegen auf einen Freispruch plädiert. Er argumentierte, die Verantwortung seines Mandanten für den Tod des Mädchens sei nicht zweifelsfrei nachgewiesen. Zwar schloss er eine Anwesenheit seines Mandanten nicht völlig aus, äußerte aber erhebliche Zweifel daran, dass dieser auch der Täter gewesen sei. Der Angeklagte selbst äußerte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen; nach Angaben seines Verteidigers bestreitet er die Tat.

Nach Auffassung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage wurde Sabine auf den Tennenboden einer Scheune des Reiterhofs gelockt, wobei sexuelle Motive eine Rolle gespielt haben sollen. Die Verteidigung widersprach dieser Darstellung und verwies darauf, dass dieser Ablauf nicht bewiesen sei.

Sabine war über mehrere Minuten gewürgt und sexuell missbraucht worden. Anschließend wurde ihr Leichnam in einer Güllegrube abgelegt. Gefunden wurde das Mädchen erst zwei Tage später.

Jugendstrafrecht mit besonderem Fokus

In Verfahren nach Jugendstrafrecht steht grundsätzlich der Erziehungsgedanke im Mittelpunkt. Nach Angaben des Landgerichts können bei besonders schweren Delikten jedoch auch Gesichtspunkte des Schuldausgleichs stärker berücksichtigt werden. Bei Mord liegt die Höchststrafe für Jugendliche bei zehn Jahren Jugendstrafe. Unter engen gesetzlichen Voraussetzungen kommt zudem Sicherungsverwahrung in Betracht. Alle anderen möglichen Straftaten außer Mord sind inzwischen verjährt.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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