Prozess gegen Kinderarzt aus Brandenburg gestartet
Vor dem Landgericht Potsdam hat der Prozess gegen einen 46-jährigen Kinderarzt begonnen, dem zahlreiche Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorgeworfen werden. Nach Angaben der Anklage soll er über viele Jahre hinweg vor allem in Patientenzimmern Übergriffe begangen und diese teils mit Fotos und Videos dokumentiert haben. Insgesamt geht es um 130 mutmaßliche Straftaten zum Nachteil von mehr als 70 Minderjährigen.
Geständnis zu Beginn der Verhandlung
Zum Auftakt des Verfahrens räumte der Angeklagte den langjährigen Missbrauch in weiten Teilen ein. Er erklärte, er habe schwere Schuld auf sich geladen, und betonte, mit seinem Geständnis den Betroffenen Aussagen vor Gericht ersparen zu wollen. Der Mediziner wurde aus der Untersuchungshaft in Handschellen in den Saal gebracht und verfolgte die Verlesung der Anklage weitgehend regungslos.
Die Staatsanwaltschaft trug die Vorwürfe über rund zweieinhalb Stunden vor. Demnach soll der Arzt seine Stellung und das besondere Vertrauensverhältnis zu den jungen Patientinnen und Patienten systematisch ausgenutzt haben. In mehreren Fällen habe es für intime Untersuchungen keine medizinische Notwendigkeit gegeben. Die betroffenen Kinder befanden sich unter anderem wegen Kopf- oder Beinverletzungen oder Magen-Darm-Erkrankungen in Behandlung.
Eltern reagieren erschüttert
Das Ausmaß der Vorwürfe hat das Vertrauen vieler Familien tief erschüttert. Der Kinderarzt arbeitete bis 2025 für die Havelland Kliniken GmbH und war in den Krankenhäusern Rathenow und Nauen im Einsatz. Zum Prozessauftakt verfolgten zahlreiche betroffene Eltern die Verhandlung sichtlich erschüttert, teils unter Tränen. Insgesamt traten 15 Nebenkläger mit anwaltlicher Vertretung auf.

Ausgelöst wurden die Ermittlungen im November 2025 durch die Anzeige einer Mutter. Bei den folgenden Untersuchungen stießen die Ermittler auf kinderpornografisches Material auf Mobiltelefonen und Speicherkarten des Beschuldigten. Dieses soll vor allem in den beiden Kliniken entstanden sein. Die mutmaßlichen Taten erstrecken sich laut Anklage über etwa zwölf Jahre und betreffen überwiegend Jungen. Auch bei Untersuchungen in Kindertagesstätten im Auftrag eines Gesundheitsamts soll der Arzt Übergriffe begangen haben. Dort waren die betroffenen Kinder demnach drei und vier Jahre alt.
Weitere Vorwürfe: Chats und Übergriffe außerhalb der Klinik
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll es außerdem zu Gewalt, entwürdigendem Verhalten und sexuellen Handlungen gegen Geld gekommen sein. In einzelnen Fällen seien auch Whatsapp-Chats mit Minderjährigen Bestandteil der Vorwürfe. Der Angeklagte soll Kinder und Jugendliche dazu aufgefordert haben, Nacktaufnahmen und Videos zu schicken.
Darüber hinaus wirft ihm die Anklage sexuelle Handlungen in einer ärztlichen Bereitschaftswohnung vor. Dort soll es unter anderem zu sexualisierten Rollenspielen und weiteren Übergriffen gekommen sein, teils gegen den Willen der Betroffenen.
Möglicher Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Verteidigung beantragte, die Öffentlichkeit von der weiteren Verhandlung auszuschließen. Als Gründe wurden unter anderem der Schutz der Zeugen sowie angekündigte Angaben des Angeklagten zu seiner sexuellen Orientierung und zu den Taten genannt. Die Staatsanwaltschaft erhob dagegen keine Einwände.
Eine Nebenklagevertreterin, die die Familie eines betroffenen Jungen vertritt, äußerte die Hoffnung, dass der Angeklagte seine Taten auch im weiteren Verlauf des Prozesses einräumt. Damit könnten den Betroffenen belastende Aussagen erspart bleiben. Den Familien gehe es psychisch sehr schlecht.
Der Angeklagte erklärte zudem, das Leid seiner Opfer werde noch lange nachwirken. Es tue ihm unendlich leid.
Fragen nach Kontrollversagen
Der Fall wirft auch die Frage auf, wie der Arzt über Jahre hinweg unbehelligt handeln konnte. Ulrike Hoffmann von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sprach von einem besonders alarmierenden Ausmaß. Die hohe Zahl der Betroffenen zeige, dass der Täter offenbar erst sehr spät entdeckt worden sei. Nach solchen Fällen in Institutionen sei eine gründliche Aufarbeitung zwingend notwendig.
Hoffmann verwies darauf, dass im medizinischen Bereich ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis bestehe: Patientinnen und Patienten suchten Hilfe und seien dadurch in hohem Maße schutzbedürftig. Täter könnten gezielt Strukturen wie die ärztliche Schweigepflicht oder auch den Einsatz betäubender Mittel ausnutzen. Auch im vorliegenden Fall sollen nach den Ermittlungen teils Medikamente und Betäubungsmittel eine Rolle gespielt haben.
Kliniken überarbeiten Schutzkonzept
Die Krankenhausgruppe, bei der der Arzt beschäftigt war, teilte mit, ihr Kinderschutzkonzept nach Bekanntwerden der Vorwürfe angepasst zu haben. Zuvor hatte das Unternehmen erklärt, dass im Fall des Angeklagten das Vier-Augen-Prinzip nicht beachtet worden sei. Dieses sieht vor, dass Untersuchungen nicht ohne eine weitere anwesende Person stattfinden sollen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber