Bundestag beschließt härtere Strafen für den Einsatz von K.-o.-Mitteln
Der Einsatz sogenannter K.-o.-Mittel soll in Deutschland künftig deutlich härter bestraft werden. Der Bundestag hat beschlossen, dass Täterinnen und Täter, die solche Substanzen bei einer Vergewaltigung oder einem Raub einsetzen, künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren rechnen müssen. Bisher lag das gesetzliche Mindestmaß in solchen Fällen bei drei Jahren.
Die Neuregelung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Vorher muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren.
Für die Reform stimmten im Bundestag die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken. Die AfD enthielt sich.
Künftig sollen K.-o.-Mittel rechtlich wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug behandelt werden. Damit reagiert der Gesetzgeber auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2024. Der BGH hatte damals entschieden, dass K.-o.-Tropfen nach bisheriger Rechtslage nicht als gefährliches Werkzeug im Sinne des Strafgesetzbuchs gelten.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede sagte im Bundestag, wer K.-o.-Tropfen einsetze, um eine Frau zu vergewaltigen, überschreite jede Grenze des Rechtsstaats. Solche Täter gehörten deshalb auch mindestens fünf Jahre in Haft. Auch aus der Union war von einer besonders grausamen Methode die Rede, Menschen gezielt wehrlos zu machen.
Schwieriger Nachweis für Betroffene
Für Opfer ist oft nur schwer festzustellen, ob ihnen heimlich K.-o.-Mittel verabreicht wurden. Gerade in Bars oder Clubs, in denen auch Alkohol konsumiert wird, fällt ein Verdacht nicht immer sofort auf. Das liegt auch daran, dass viele dieser Stoffe farb- und geschmacklos sind und unbemerkt ins Getränk gemischt werden können. Ihre Wirkung kann zudem der von Alkohol ähneln, etwa durch Benommenheit, Schwindel oder Erinnerungslücken.
Was unter K.-o.-Mitteln verstanden wird
Nach einer Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts sind damit Stoffe oder Stofflösungen gemeint, die einer Person ohne deren Zustimmung verabreicht werden, um sie willenlos oder handlungsunfähig zu machen. Es geht dabei nicht nur um Tropfen: Nach Angaben des Weißen Rings kommen bis zu 200 unterschiedliche Substanzen infrage.
Besonders häufig genannt werden GHB (Gammahydroxybutyrat) und GBL (Gammabutyrolacton). GHB fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz. GBL wird unter anderem als Lösungs- und Reinigungsmittel verwendet, im Körper aber zu GHB umgewandelt und kann deshalb ähnlich gefährlich wirken.
Auch in der Partyszene werden GHB und GBL teils bewusst konsumiert. Laut Weißem Ring kann die Wirkung je nach Person stark variieren. Anfangs kann Euphorie auftreten, später folgen oft Schwindel und Übelkeit. Möglich sind außerdem Bewusstlosigkeit, Gedächtnisverlust und bei hoher Dosierung sogar Atemprobleme bis hin zum Tod.
Reaktion auf BGH-Urteil
Hintergrund der Neuregelung ist das BGH-Urteil aus dem Jahr 2024. Nach bisheriger Rechtslage wurden K.-o.-Mittel bei Sexual- und Raubdelikten strafrechtlich nicht so behandelt wie andere besonders gefährliche Tatmittel. Nach Auffassung des Gesetzgebers ist ihr Einsatz jedoch mit besonders schweren Übergriffen vergleichbar, weil Opfer gezielt in einen wehrlosen Zustand versetzt werden.
Fehlende verlässliche Zahlen
Eine bundesweite Polizeistatistik zum gezielten Einsatz solcher Substanzen bei sexuellen Übergriffen gibt es bislang nicht. Häufig besteht der Verdacht, dass die Mittel heimlich in Bars oder Clubs ins Getränk gemischt wurden. Es sind aber auch Fälle bekannt, in denen Betroffene die Stoffe in der eigenen Wohnung verabreicht bekamen, etwa durch den eigenen Partner.
Probleme bei der Strafverfolgung
Die Strafverfolgung bleibt trotz der Verschärfung schwierig. Ein zentrales Problem ist, dass viele K.-o.-Mittel im Körper oft nur wenige Stunden nachweisbar sind. Das erschwert die Beweisführung erheblich.
Im Bundestag wurde deshalb auch Kritik laut, die Reform reiche allein nicht aus. Der Linken-Abgeordnete Luke Hoß verwies darauf, dass Täter die kurze Nachweisbarkeit gezielt ausnutzten. Die Grünen-Abgeordnete Lena Gumnior sagte, es fehle weiterhin an gut erreichbaren Anlaufstellen und verlässlichen Hilfestrukturen für Betroffene. Clara Bünger von der Linken kritisierte zudem, dass Frauen in einem dauernden Alarmzustand leben müssten, und forderte mehr wirksame Prävention.
Auch außerhalb des Parlaments gab es Forderungen nach weiteren Maßnahmen. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, hält die Strafverschärfung zwar für angemessen, sieht darin aber keinen entscheidenden Schutz vor Sexual- und Gewaltdelikten. Abschreckend wirke vor allem das Risiko, entdeckt und verurteilt zu werden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft verlangte deshalb schnelle toxikologische Untersuchungen, klare Einsatzstandards und eine stärkere Sensibilisierung aller beteiligten Stellen.
Schon bisher warnten Fachleute davor, allein auf höhere Strafen zu setzen. Entscheidend bleibt in der Praxis oft, ob Täter überhaupt identifiziert und Beweise rechtzeitig gesichert werden können. Hinzu kommt, dass viele Betroffene aus Scham, Angst oder Unsicherheit keine Anzeige erstatten. Deshalb gehen Fachleute von einer hohen Dunkelziffer aus.
Wie man sich schützen kann
Der Weiße Ring rät dazu, Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen und sie im Zweifel lieber wegzuschütten. Offene Getränke oder Speisen von Fremden sollten nicht angenommen werden. Wichtig ist außerdem, in Gruppen aufeinander zu achten.
Wenn der Verdacht besteht, dass K.-o.-Mittel im Spiel sind, sollte sofort der Notruf 112 gewählt werden. Vorsicht ist laut der Organisation auch bei Produkten wie Armbändern oder Strohhalmen, die sich bei Kontakt mit bestimmten Stoffen verfärben sollen. Diese erkennen meist nur einzelne Substanzen, nicht aber die gesamte Bandbreite möglicher K.-o.-Mittel.
Wer sich plötzlich unwohl fühlt oder starken Schwindel verspürt, sollte umgehend Freundinnen, Freunde oder das Personal informieren und keinesfalls allein bleiben.
Welche Hilfe Opfer bekommen können
Bei einem akuten Verdacht empfiehlt der Weiße Ring, sofort eine Notfallambulanz aufzusuchen. Dort können mögliche Spuren möglichst schnell gesichert werden. Im Zweifel sollten Betroffene die 112 oder die 110 wählen.
Der Weiße Ring ist zudem über das Opfer-Telefon unter 116 006 erreichbar.
Weitere Hilfsangebote:
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 116 016
- Hilfetelefon Gewalt gegen Männer: 0800 1239900
- Hilfetelefon sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
Darüber hinaus gibt es in Deutschland Stellen für eine vertrauliche Beweissicherung. Diese Angebote sind besonders wichtig für Betroffene, die noch unsicher sind, ob sie Anzeige erstatten wollen. Da viele Spuren nur kurze Zeit nachweisbar sind, gilt auch hier: schnelles Handeln ist entscheidend.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber