Scharf: 100 Euro werden nicht gestrichen
Im Streit um die Folgen des neuen bayerischen Kita-Gesetzes bemüht sich Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) um Beruhigung. In München sagte sie, Eltern müssten nicht fürchten, dass der oft genannte Zuschuss von 100 Euro einfach wegfalle. Der bisherige Beitragszuschuss gehe vollständig in die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen ein und werde nur anders organisiert.
Viele Eltern sind derzeit verunsichert, nachdem das Familiengeld und auch das Krippengeld gestrichen wurden. Nach Angaben der Staatsregierung sollen diese Mittel nun ebenso wie der Beitragszuschuss für den Kindergarten komplett in die staatliche Betriebskostenförderung der Kitas fließen.
Träger und Kommunen: Richtung stimmt, Probleme bleiben
Bei einer Expertenanhörung im Landtag begrüßten Träger und Kommunen zwar grundsätzlich die Neuausrichtung der Reform. Zugleich warnten sie aber übereinstimmend, dass das strukturelle Defizit vieler Einrichtungen damit nicht nachhaltig behoben werde.
Alexa Glawogger-Feucht vom Verband katholischer Kindertageseinrichtungen sagte, wegen knapper Spielräume und weiter bestehender Defizite würden die meisten Träger nicht darum herumkommen, die Elternbeiträge auch künftig anzupassen.
Auch Daniela Pätzel vom Bayerischen Roten Kreuz machte deutlich, dass ein umgewidmeter Zuschuss nicht bei den Familien ankommen könne, solange Einrichtungen weiter defizitär arbeiteten. Die Reform wecke damit Erwartungen an stabile oder sogar sinkende Beiträge, die sich so nicht erfüllen ließen.
Manfred Riederle vom Bayerischen Städtetag rechnet ebenfalls damit, dass in vielen Kommunen Belastungen bei den Eltern ankommen könnten. Was an anderer Stelle wegfalle, müsse mancherorts über Beiträge ausgeglichen werden.
Reform soll Kitas stabilisieren
Die Koalition hatte die Umschichtung der bisherigen Familienleistungen beschlossen, um einen drohenden Kollaps der Kinderbetreuung abzuwenden. Der Freistaat lenkt damit deutlich mehr Geld in das System, obwohl Kinderbetreuung eigentlich Aufgabe der Kommunen ist. Die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) soll noch vor der Sommerpause im Landtag verabschiedet werden.
Nach Einschätzung mehrerer Fachleute ist dieser Schritt grundsätzlich sinnvoll. Dirk Rumpff vom Evangelischen KITA-Verband Bayern sprach von einem wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Einrichtungen. Die Umschichtung könne zudem für mehr Chancengerechtigkeit sorgen, weil auch Kitas in Kommunen ohne zusätzliche freiwillige Leistungen stärker profitierten. Als Profiteure der Reform gelten aus Sicht der Fachleute auch die Horte.
Kritik an fehlender Nachhaltigkeit
Trotz der grundsätzlichen Zustimmung gibt es deutliche Kritik an der Finanzierung. Pätzel sagte, das Gesetz werde zwar schlanker und unbürokratischer, die dauerhafte Unterfinanzierung bleibe aber bestehen. Ohne eine Dynamisierung drohe der künftig zentrale Qualitätsbonus durch steigende Kosten aufgezehrt zu werden.
Nach Darstellung der kommunalen Vertreter lindert das neue Geld die Probleme zwar, beseitigt sie aber nicht. Riederle rechnete dies am Beispiel einer bayerischen Großstadt vor und sprach von weiterbestehenden Millionenlasten.
Hinzu kommt nach seinen Worten, dass viele Kommunen bislang freiwillig Defizite der Träger ausgeglichen hätten, um Elternbeiträge sozial verträglich zu halten. Dafür fehle inzwischen oft das Geld. Er warnte, die kommunalen Finanzen gerieten massiv unter Druck. Für kommunale Kitas gelte zudem: Ist eine Kommune verschuldet, müssten Gebühren rechtlich kostendeckend oder zumindest angemessen sozialverträglich erhoben werden.
Fachleute verlangen weitere Reformen
Die Finanzierung ist aus Sicht der Fachleute nicht das einzige Problem. In der Anhörung wurde auch kritisiert, dass die Reform weder die Qualität der Betreuung noch die Rahmenbedingungen ausreichend verbessere.
Mit den jetzigen Umschichtungen lasse sich weder der Personalschlüssel verbessern noch die Personalausstattung stärken oder Inklusion spürbar voranbringen, sagte Glawogger-Feucht. Teresa Perner vom Landratsamt Aschaffenburg sprach deshalb eher von einer Zwischenetappe als von einer dauerhaften Lösung. Das neue Gesetz werde in dieser Form nicht wieder jahrzehntelang Bestand haben können.
Scharf verwies darauf, dass die Finanzierung nach 2029 Thema späterer Haushaltsverhandlungen sein werde. Für Träger und Kommunen ist jedoch klar: Mit der jetzigen Reform sind die finanziellen Probleme der Kinderbetreuung aus ihrer Sicht noch nicht gelöst.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion