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Gewalttat an Mädchen nach 33 Jahren: Kommt jetzt das Urteil?

32 Jahre nach dem Tod der 13-Jährigen fällt das Urteil: Trifft es den Richtigen – oder steckt noch mehr dahinter?

26.10.2026, 03:30 Uhr

Mehr als 32 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 13-Jährigen auf einem Reiterhof in Unterfranken hat das Landgericht Würzburg den Angeklagten wegen Mordes verurteilt. Der heute 49-jährige Deutsche erhielt nach Angaben einer Gerichtssprecherin eine Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass der Mann die Schülerin Sabine im Dezember 1993 tötete.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Ob der Verurteilte bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung weiterhin auf freiem Fuß bleibt, hängt auch davon ab, ob das Gericht Gründe für einen Haftbefehl wie Flucht- oder Verdunklungsgefahr sieht.

Bereits 2024 erster Schuldspruch

Der Angeklagte war bereits 2024 von einer anderen Kammer des Landgerichts zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Nach einer erfolgreichen Revision musste der Fall jedoch noch einmal verhandelt werden.

Da der Beschuldigte zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, fand auch die erneute Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Jugendverfahren werden in Deutschland in der Regel hinter verschlossenen Türen geführt. Auch die Urteilsverkündung erfolgte nicht öffentlich.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt. Aus ihrer Sicht konnte eine Beteiligung des Mannes an der Tat nicht sicher nachgewiesen werden. Staatsanwaltschaft und Nebenklage werteten das Geschehen dagegen als Mord und hatten erneut eine Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert. Andere mögliche Delikte wären inzwischen verjährt, nicht aber Mord.

Leiche in Güllegrube entdeckt

Nach Darstellung der Anklage wurde die 13-jährige Sabine auf den Tennenboden einer Scheune des Reiterhofs in Karlstadt-Wiesenfeld im Landkreis Main-Spessart gelockt. Dort soll der damals 17-Jährige das Mädchen getötet haben. Die Schülerin starb am 15. Dezember 1993, nachdem sie über mehrere Minuten gewürgt und sexuell missbraucht worden sein soll.

Zwei Tage nach der Tat wurde ihre Leiche in einer Güllegrube auf dem Hof entdeckt.

Bereits im ersten Verfahren hatte die Anklage erklärt, am Tatort und an der Kleidung des Opfers seien DNA-Spuren des Angeklagten gefunden worden. Genannt wurden Spuren an der Innenseite der Jeans, am Slip sowie an einer Slipeinlage, darunter auch Sperma.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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