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Frankreich-Urteil gegen deutschen «Maskenmann» naht

Schock-Urteil erwartet: War der «Maskenmann» auch für Jonathans Mord in Frankreich verantwortlich?

04.06.2026, 05:00 Uhr

Anklage fordert lebenslange Haft im Frankreich-Prozess gegen den sogenannten „Maskenmann“

Im Prozess in Frankreich gegen den in Deutschland bereits wegen dreifachen Kindsmordes verurteilten sogenannten „Maskenmann“ hat die Anklage lebenslange Haft gefordert. Vor dem Gericht im westfranzösischen Nantes muss sich der 55-jährige Martin N. aus Bremen wegen des Mordes an dem damals zehnjährigen Jonathan verantworten, der im April 2004 verschwand.

Wie schon damals sind Jonathans Fotos nun wieder in vielen französischen Zeitungen zu sehen, ebenso die alten Fahndungsplakate aus dem Jahr 2004. Der Junge war aus einem Schullandheim in Saint-Brevin-les-Pins in Westfrankreich entführt worden. Einige Wochen später fand man seinen unbekleideten Leichnam in einem rund 30 Kilometer entfernten Teich. 22 Jahre nach der Tat sitzen seine Angehörigen dem Mann gegenüber, den die Anklage in einem Indizienprozess für den Täter hält.

Staatsanwältin sieht keinen Zweifel an der Schuld

Die gegen Jonathan begangenen Taten verdienten eine lebenslange Freiheitsstrafe, sagte die Generalstaatsanwältin nach Angaben der Zeitung Le Figaro im Gerichtssaal. „Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass er schuldig ist.“ Bereits am Vortag war auch die Nebenklage, die Jonathans Familie vertritt, zu demselben Schluss gekommen.

Der Angeklagte bestreitet eine Beteiligung an der Tat weiterhin entschieden. Vor Gericht erklärte er mehrfach: „Ich habe das nicht getan.“ Für den Nachmittag wurden die Plädoyers der Verteidigung erwartet, noch am Abend soll das Urteil fallen.

In Deutschland bereits zu lebenslanger Haft verurteilt

In Deutschland war Martin N. wegen einer Reihe schwerster Verbrechen verurteilt worden. Über fast 20 Jahre missbrauchte er zahlreiche Jungen und tötete drei Kinder im Alter von 8, 9 und 13 Jahren. Nach den Ermittlungen schlich sich der frühere Pädagoge zwischen 1992 und 2001 in Norddeutschland nachts maskiert an die Betten Dutzender Opfer. Das Landgericht Stade verurteilte ihn 2012 zu lebenslanger Haft. Einen Großteil seiner Taten hatte er damals gestanden.

Lange führte der Mann offenbar ein unauffälliges Doppelleben. Tagsüber arbeitete er als Betreuer in Heimen und bei Ferienfreizeiten, nachts wurde er zum „Maskenmann“ – ein Name, der sich daraus ableitete, dass er bei seinen Taten eine dunkle Sturmhaube trug.

Auf seine Spur kamen die Ermittler schließlich durch eines seiner früheren Opfer. Der Zeuge meldete sich 2011 nach einem erneuten Fahndungsaufruf bei der Polizei. Er erinnerte sich daran, dass ihn ein Betreuer bei einer Jugendfreizeit auffällig nach seiner Wohnsituation ausgefragt hatte. Einige Monate später war der Junge von einem maskierten Mann missbraucht worden. Kurz darauf wurde Martin N. in Hamburg-Wilstorf festgenommen.

Französische Ermittler prüften seit Jahren eine Verbindung

Weil der Fall Jonathan Parallelen zur Tatserie in Norddeutschland aufwies, nahmen französische Ermittler Martin N. bereits seit 2008 genauer in den Blick. Sie untersuchten, ob der Deutsche für die Tat infrage kommen könnte. Eindeutige Beweise wie DNA-Spuren konnten jedoch bis heute nicht gesichert werden.

Allerdings berichtete ein französischer Landwirt, er habe zwischen Jonathans Verschwinden und dem Auffinden der Leiche abends in der Nähe des Teichs ein Auto mit deutschem Kennzeichen gesehen. Nach seiner Aussage schien dort jemand etwas ausladen zu wollen, fuhr dann aber wieder weg. Der Mann war zu diesem Zeitpunkt mit seinem Schäferhund unterwegs.

Mithäftling belastet den Angeklagten

Zusätzliche Bedeutung bekam später die Aussage eines Mithäftlings. Er berichtete 2017, Martin N. habe ihm gestanden, in Frankreich ein Kind getötet zu haben. Dabei habe er auch von einem Zeugen erzählt, der mit einem Schäferhund unterwegs gewesen sei – ein Detail, das nach Ermittlerangaben nie öffentlich bekannt gemacht worden war.

Im Prozess in Nantes wurden französische und deutsche Ermittler angehört, ebenso psychiatrische Gutachter, die den Angeklagten während einer zeitweisen Verlegung in ein französisches Gefängnis befragt hatten. Zudem sagten der französische Zeuge und der belastende Mithäftling per Videoschalte aus. Martin N. selbst beantwortete an mehreren Verhandlungstagen ausführlich die Fragen des Gerichts und wies die Vorwürfe zurück.

Auch andere Fälle standen zwischenzeitlich im Raum

Zwischenzeitlich war Martin N. auch im Zusammenhang mit dem Tod des elfjährigen niederländischen Jungen Nicky im Grenzgebiet bei Aachen 1998 überprüft worden. Für dieses Verbrechen wurde später jedoch ein anderer Mann verurteilt, der 2018 durch einen großangelegten DNA-Test in der Region ins Visier der Ermittler geraten war.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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