Gericht weist Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit zurück
Im Mordprozess um den Tod des achtjährigen Fabian hat das Landgericht Rostock den Antrag der Mutter abgelehnt, die Öffentlichkeit während des rechtsmedizinischen Gutachtens auszuschließen. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Holger Schütt waren Aufnahmen des schwer verbrannten Leichnams bereits an früheren Verhandlungstagen gezeigt worden und damit öffentlich bekannt.
Das Gericht stellte klar, dass zwar auch nach dem Tod ein schutzwürdiges Interesse bestehe. Im konkreten Fall werde dieses durch die Betrachtung der Gutachtenbilder aber nur geringfügig beeinträchtigt. Die Staatsanwaltschaft hatte darauf verwiesen, dass die genaue Art der Tötung für die Bewertung der Spurenlage von zentraler Bedeutung sei und deshalb in öffentlicher Sitzung behandelt werden müsse.
Die Anwältin der Mutter, die als Nebenklägerin auftritt, hatte ihren Antrag mit dem postmortalen Persönlichkeitsrecht begründet. Dieses diene dem Schutz der Menschenwürde und wiege aus ihrer Sicht schwerer als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
Rechtsmedizin beschreibt Todesursache und mutmaßlichen Tathergang
Am neunten Verhandlungstag erläuterte der Rechtsmediziner, Fabian sei an den Folgen von sechs Messerstichen gestorben und anschließend verblutet. Hinweise auf Abwehrverletzungen habe die Untersuchung nicht ergeben. Nach Einschätzung des Sachverständigen wurde vermutlich ein einschneidiges Messer mit einer Klingenlänge von etwa 10 bis 15 Zentimetern und einer Breite von rund zwei Zentimetern verwendet.
Die gerichtliche Sektion fand am 15. Oktober 2025, einen Tag nach dem Auffinden des Leichnams, statt. Wegen erheblicher postmortaler Hitzeschäden sei die Befunderhebung und Bewertung deutlich erschwert gewesen, sagte der Mediziner. Er geht davon aus, dass die tödlichen Stiche frontal geführt wurden. Dazu sei grundsätzlich fast jeder Mensch in der Lage, der nicht an den Armen gelähmt sei. Die mutmaßliche Tatwaffe ist bisher nicht gefunden worden.
Der Leichnam des Jungen war am 14. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl im Landkreis Rostock entdeckt worden. Nach den bisherigen Erkenntnissen wurde der Körper erst nach dem Tod angezündet. Der Fundort lag am Rand des kleinen Gewässers, umgeben von einem Acker und von außen durch Sträucher nur schwer einsehbar. Fabian war am 10. Oktober verschwunden und erst nach vier Tagen intensiver Suche gefunden worden.
Brandgutachten: Keine Rückstände am Fundort, aber Spuren an Textil und Bodenproben
Vor Gericht wurde inzwischen auch das Gutachten eines Brandsachverständigen vorgestellt. Demnach konnten am Fundort keine Reste von Brandbeschleunigern festgestellt werden. Nach Aussage des Experten ist das jedoch nicht ungewöhnlich, weil sich solche Stoffe je nach Menge, Witterung und Zeit verflüchtigen oder verdunsten können.
Auch nach möglichen Zündmitteln wie Streichhölzern oder einem Feuerzeug sei intensiv gesucht worden, ohne dass etwas gefunden wurde. Laut Anklage soll die 30 Jahre alte Angeklagte den Leichnam mit flüssigem Grillanzünder übergossen und angezündet haben.
Neu hinzu kam die Aussage eines weiteren Sachverständigen: Bei der forensisch chemisch-physikalischen Untersuchung eines am Leichnam gesicherten Textilärmelbündchens sowie von Bodenproben vom Fundort seien in geringem Umfang Spuren von Petroleumsubstanzen festgestellt worden. Solche Stoffe kommen auch in flüssigen Grillanzündern vor. Zudem habe es Ähnlichkeiten mit einer Substanz gegeben, die in einem bei der Angeklagten im Carport gefundenen Grillanzünder festgestellt worden sei.
Angeklagte führte Polizei zum Fundort
Wegen Mordes angeklagt ist eine 30 Jahre alte Frau, die sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert hat. Nach bisherigen Angaben war es die Angeklagte selbst, die am 14. Oktober die Polizei informierte und die Beamten zum Fundort führte. Sie und eine Bekannte hatten damals erklärt, sie hätten den leblosen Körper bei einem Spaziergang mit Hunden entdeckt. Ein Polizist schilderte dies bereits in der vergangenen Woche als Zeuge vor dem Landgericht.
Weiterer Prozessverlauf
Der Prozess hatte am 28. April begonnen. Verhandlungstage sind derzeit bis zum 10. September angesetzt. Fortgesetzt wird das Verfahren am 9. Juni. Dann soll unter anderem ein Bekannter der Angeklagten als Zeuge aussagen. Er soll Angaben zur Beziehung der 30-Jährigen zu Fabian und zu dessen Vater machen.
Die Angeklagte und der Vater des Kindes waren bis August 2025 rund vier Jahre lang ein Paar. Nach einer zwischenzeitlichen Trennung sind beide inzwischen wieder in einer Beziehung. Der Vater hat nach eigenen Angaben erklärt, an die Unschuld der Angeklagten zu glauben.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion