Im Verfahren um den gewaltsamen Tod einer Mutter von fünf Kindern in der Region Hannover hat der angeklagte Ehemann angekündigt, sich vor Gericht zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Nach Angaben seines Verteidigers Gerd Schwarz will der 49-jährige afghanische Staatsbürger auch Fragen beantworten. Die Vorsitzende Richterin Bernadette Pape erklärte, dass dafür ein Sachverständiger anwesend sein solle. Dies ist für den nächsten Prozesstag am 9. Oktober vorgesehen.
Aus verletztem Ehrgefühl gehandelt?
Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Mann am 23. März in Barsinghausen seine schlafende Ehefrau aus einem „massiv verletzten Ehrgefühl“ heraus getötet haben. Laut Anklage habe er der 38-Jährigen, die damit arg- und wehrlos gewesen sei, fünf Mal mit einem Hammer auf den Hinterkopf geschlagen. Die Frau erlitt schwerste Verletzungen, darunter ein Schädel-Hirn-Trauma und starke Blutungen.
Nach Darstellung der Anklage soll der Tat ein Streit vorausgegangen sein. Demnach habe der 49-Jährige seiner Frau verboten, gemeinsam mit den Kindern eine Tante zu besuchen. Die Staatsanwältin sagte zudem, der Angeklagte habe offenbar geglaubt, seine Ehefrau dürfe keine eigene Meinung haben. Er soll sie über Jahre beleidigt, erniedrigt und geschlagen haben.
Auch die damals 13-jährige Tochter soll der Angeklagte schwer verletzt haben. Nach Überzeugung der Anklage wollte er verhindern, dass das Mädchen den gewaltsamen Tod der Mutter entdeckt. Zuvor soll der zwei Jahre ältere Bruder die Schwester alarmiert haben, nachdem der Vater ihn zurück in sein Zimmer geschickt haben soll. Als das Mädchen nach der Mutter sehen wollte, habe der Angeklagte ihr mit einem Cuttermesser schwere Schnittverletzungen am Hals zugefügt und ihr anschließend mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen. Das Kind erlitt eine Trümmerfraktur. Nach Aussage der Staatsanwältin sei ihr Zustand inzwischen „stabiler“.
Der ältere Bruder nahm dem Mann schließlich den Hammer ab und setzte den Notruf ab. Polizeikräfte trafen den 49-Jährigen vor dem Einfamilienhaus an und nahmen ihn ohne Widerstand fest. Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft.
Nebenklage: Kinder stark traumatisiert
Der Nebenklagevertreter Steffen Hörning, der nach eigenen Angaben vier der fünf Kinder der Familie vertritt, erklärte zum Prozessauftakt, die Kinder seien erheblich traumatisiert und in einem „bemitleidenswerten Zustand“. Das schwer verletzte Mädchen befinde sich weiter in einem „sehr instabilen Zustand“.
Als „befremdlich“ bezeichnete Hörning zudem, dass der 49-Jährige bei der Angabe seiner Personalien erklärt haben soll, er sei verheiratet, habe aber nun erfahren, dass seine Frau ermordet worden sei.
Für das Verfahren sind bislang acht Fortsetzungstermine geplant. Ein Urteil könnte nach aktuellem Stand am 19. November fallen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber