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Bushido siegt gegen Abou-Chakers Bruder

Bushido, Arafat und 180.000 Euro: Der nächste Gerichtsstreit eskaliert – jetzt klagt auch ein Abou-Chaker-Bruder.

31.07.2026, 14:17 Uhr

Arbeitsgericht Berlin gibt Bushido im Streit um Kündigung recht

Mehr als acht Jahre nach einem Konflikt um 180.000 Euro hat das Arbeitsgericht Berlin zugunsten von Rapper Bushido entschieden. Die Kündigungsschutzklage des Bruders von Bushidos früherem Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker wurde überwiegend abgewiesen. Weder der 47-jährige Musiker noch der 48-jährige Kläger erschienen persönlich zur Verhandlung.

Hintergrund: Zerwürfnis seit 2018

Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, arbeitete über viele Jahre eng mit seinem damaligen Manager Arafat Abou-Chaker zusammen. Seit dem Bruch im Jahr 2018 tragen die einstigen Partner ihren Konflikt in mehreren Gerichtsverfahren aus.

Im Zentrum des aktuellen Falls steht der Bruder Abou-Chakers, der als Objektbetreuer in einer Immobilienfirma beschäftigt war. An dieser Gesellschaft waren Bushido und Arafat Abou-Chaker damals beteiligt. Im März 2018 hob der Mann 180.000 Euro vom Firmenkonto ab und übergab das Geld an seinen Bruder Arafat. In der Folge sprach die Immobiliengesellschaft auf Veranlassung Bushidos bis zum Sommer 2018 mehrfach Kündigungen aus.

Gericht sieht fristlose Kündigung als wirksam an

Nach Angaben des Arbeitsgerichts war in dem Verfahren vor allem umstritten, ob Bushido der Auszahlung des Geldes zugestimmt hatte, wie der Kläger behauptete. Nach Auffassung des Gerichts konnte der 48-Jährige den Vorwurf nicht ausreichend entkräften, Bushido habe dazu bereits in einer Verhandlung im August 2018 keine falschen Angaben gemacht.

Der Rapper Bushido (l) posiert mit Arafat Abou-Chaker
Die Zeiten, in denen Rapper Bushido (l) und Arafat Abou-Chaker Seite an Seite im Rampenlicht standen, sind lange vorbei. (Archivbild) Quelle: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung wegen versuchten Prozessbetrugs wirksam beendet wurde. Diese Kündigung war einen Tag nach der damaligen Verhandlung ausgesprochen worden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Klägerseite spricht von persönlichem Konflikt

Die Anwältinnen des Klägers kritisierten die Kündigung in der aktuellen Verhandlung scharf. Ihrer Ansicht nach sei sie aus einem sachfremden Motiv erfolgt. Sie argumentierten, auf dem Rücken ihres Mandanten werde eine rein persönliche Auseinandersetzung mit dem Mitgesellschafter ausgetragen.

Strafprozess gegen Abou-Chaker inzwischen rechtskräftig abgeschlossen

Die Trennung von Bushido und dem früheren Manager, der als Berliner Clan-Chef gilt, beschäftigt die Justiz seit Jahren. Besonders im Fokus stand ein umfangreicher Strafprozess vor dem Landgericht Berlin, in dem es unter anderem um mutmaßliche Gewalt und weitere Straftaten ging. Bushido trat dort als Zeuge und Nebenkläger auf; viele der Vorwürfe stützten sich auf seine Aussagen.

Nach rund dreieinhalb Jahren Verfahrensdauer wurde Arafat Abou-Chaker im Februar 2024 von den zentralen Vorwürfen freigesprochen. Verurteilt wurde der inzwischen 50-Jährige jedoch wegen heimlicher Mitschnitte von Gesprächen zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro. Der Bundesgerichtshof bestätigte dieses Urteil.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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