Ein Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn, der bei einem Zwischenfall in einem Regionalzug aus dem fahrenden Zug stürzte und lebensgefährlich verletzt wurde, ist inzwischen außer Lebensgefahr. Das teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit.
Der Vorfall ereignete sich am Freitagabend in einem Regionalzug auf dem Weg nach Karlsruhe. Nach bisherigen Erkenntnissen war zuvor eine Fahrkartenkontrolle eskaliert. Gegen einen 36 Jahre alten, bereits vorbestraften Fahrgast wird wegen Körperverletzung ermittelt.
Nach Darstellung der Ermittler soll der Mann den 26-jährigen Bahnmitarbeiter geschlagen und getreten haben. Während des Gerangels habe die Zugtür nachgegeben, woraufhin der Sicherheitsmitarbeiter durch einen Spalt aus dem Zug fiel. Der Regionalzug war zu diesem Zeitpunkt mit rund 120 Kilometern pro Stunde unterwegs.
Unklar ist weiterhin, warum die Tür nachgab. Der Hersteller des Zugtyps, Alstom Coradia Continental, erklärte, derzeit nicht in die Untersuchungen zu dem Vorfall eingebunden zu sein.
Der Tatverdächtige war zunächst festgenommen worden, kam aber wieder auf freien Fuß. Das Amtsgericht Karlsruhe lehnte einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl wegen Körperverletzung am Samstag ab. Nach Gerichtsangaben spielte dabei unter anderem ein Überwachungsvideo der Bahn eine wichtige Rolle, das der Haftrichter kurz nach der Anhörung ausgewertet hatte. Die Aufnahmen hätten Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens geweckt.
Welche Schlüsse sich genau aus dem Video ergeben, wurde zunächst nicht mitgeteilt. Nach Angaben des Gerichts fehlte aus Sicht des Haftrichters der für einen Haftbefehl erforderliche dringende Tatverdacht.
Hinzu kam laut Amtsgericht, dass der Beschuldigte entgegen den Angaben im Haftbefehlsantrag einen festen Wohnsitz hat, familiär gebunden ist und einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht. Deshalb habe auch kein ausreichender Haftgrund wie Fluchtgefahr vorgelegen.
Die Staatsanwaltschaft prüft nach eigenen Angaben nun, ob sie gegen die Ablehnung des Haftbefehls Beschwerde einlegt. Eine Entscheidung soll zeitnah, innerhalb der nächsten Tage, fallen. Eine feste Frist dafür gibt es laut Behörde nicht. Zugleich betonte die Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen würden mit Hochdruck fortgeführt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber