Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer können für den Austausch ihrer Heizung ab sofort wieder Zuschüsse bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Wie das von Bund und Ländern getragene Institut in Frankfurt mitteilte, ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude gestartet.
Für den Kauf und den Einbau von Wärmepumpen sowie anderen klimafreundlichen Heizsystemen gibt es nach den neuen Vorgaben der Bundesregierung insgesamt weniger staatliche Unterstützung als bisher. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD begründet dies auch mit Sparzwängen.
Neue Regeln für die Förderung
Die Heizungsförderung wird künftig stärker sozial gestaffelt. Familien sowie Menschen mit geringerem Einkommen sollen stärker entlastet werden, während Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen niedrigere Zuschüsse erhalten. Die Grundförderung für eine klimafreundliche Heizung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Insgesamt sind maximal 80 Prozent Zuschuss möglich.
Wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro hat, kann zusätzlich einen Einkommensbonus von 40 Prozent erhalten. Bei einem Jahreseinkommen bis 40.000 Euro beträgt dieser Bonus 30 Prozent, bei bis zu 50.000 Euro noch 10 Prozent. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöhen sich die jeweiligen Einkommensgrenzen um 10.000 Euro.
Neu ist außerdem ein sogenannter Klimageschwindigkeitsbonus für Haushalte, die sich besonders schnell für den Heizungstausch entscheiden. Nach Angaben der KfW kann so die maximale Förderhöhe von 80 Prozent erreicht werden.
Bei der Förderung werden zunächst Investitionskosten von höchstens 28.000 Euro berücksichtigt. Dieser Förderhöchstbetrag soll schrittweise sinken: erstmals zum 1. Februar 2027 und danach alle sechs Monate um jeweils 750 Euro.
KfW: Bestehende Zusagen bleiben gültig
Wer bereits vor der Umstellung eine Förderzusage erhalten oder einen Antrag noch zu den bisherigen, günstigeren Bedingungen eingereicht hat, muss laut KfW keine Nachteile befürchten. Bereits erteilte Zusagen behalten ihre Gültigkeit, die dafür vorgesehenen Bundesmittel seien reserviert.
Auch Anträge, die bereits bei der KfW eingegangen sind, aber noch nicht bewilligt wurden, sollen weiterhin nach den geltenden Fördervoraussetzungen geprüft und bei erfüllten Bedingungen wie bisher zugesagt werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber