Bundestag fordert engere Beobachtung von Bluttests in der Schwangerschaft
Der Bundestag will die Anwendung der inzwischen von den Krankenkassen bezahlten Bluttests auf das Down-Syndrom bei ungeborenen Kindern genauer überwachen. Mit großer Mehrheit beschlossen die Abgeordneten einen fraktionsübergreifenden Antrag, der die Bundesregierung auffordert, ein Monitoring einzurichten, um belastbarere Daten zu gewinnen. Zudem soll eine Expertengruppe eingesetzt werden, die die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Voraussetzungen der Kostenübernahme überprüft.
Für den Antrag votierten 529 Parlamentarier, 18 stimmten dagegen, 23 enthielten sich. Kurz vor der Debatte einigten sich die Initiatoren mit einer weiteren Abgeordnetengruppe auf eine Änderung, die zunächst separat beschlossen wurde. Darin wurde festgehalten, dass Schwangeren der Zugang zu dem kassenfinanzierten Bluttest nicht erschwert werden dürfe, sofern eine begründete medizinische Indikation vorliegt.
Kassenfinanzierung gilt nur unter bestimmten Bedingungen
Die Bluttests können seit 2022 in festgelegten Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Grundlage dafür war eine Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, in dem Ärzte, Kliniken und Krankenkassen vertreten sind. Für den Test wird der Schwangeren Blut entnommen und genetisch untersucht. Das Verfahren gilt als weniger riskant als ältere Methoden, bei denen Fruchtwasser durch die Bauchdecke entnommen wird. Zuvor mussten werdende Eltern die Tests selbst bezahlen.
Beim Down-Syndrom liegt in jeder Körperzelle ein zusätzliches Chromosom vor. Konkret ist das Chromosom 21 dreifach vorhanden, weshalb auch von Trisomie 21 gesprochen wird. Mögliche Folgen sind körperliche Besonderheiten sowie Verzögerungen in der motorischen, geistigen und sprachlichen Entwicklung. Wie stark diese Merkmale ausgeprägt sind, kann jedoch sehr unterschiedlich sein.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion