Bundestag fordert engere Beobachtung von Bluttests auf Trisomie 21 in der Schwangerschaft
Der Bundestag hat sich mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, die Umsetzung der inzwischen von den Krankenkassen bezahlten Bluttests auf das Down-Syndrom bei ungeborenen Kindern genauer zu begleiten. Ein fraktionsübergreifender Antrag wurde angenommen und fordert die Bundesregierung auf, ein Monitoring einzuführen, um belastbarere Daten zu gewinnen. Zudem soll ein Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung überprüft.
Für den Antrag votierten 529 Abgeordnete. 18 Parlamentarier stimmten dagegen, 23 enthielten sich. Kurz vor der Debatte einigten sich die Initiatoren noch mit einer weiteren Abgeordnetengruppe auf eine Änderung, die zunächst separat beschlossen wurde. Ergänzt wurde dabei, dass schwangeren Frauen der Zugang zu dem von den Kassen finanzierten Bluttest bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation nicht erschwert werden darf.
Tests auf Kassenkosten – aber nur unter Voraussetzungen
Die Bluttests können seit 2022 unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Grundlage dafür war ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen. Bei dem Verfahren wird der schwangeren Frau Blut entnommen und genetisch untersucht. Im Vergleich zu älteren Methoden, bei denen Fruchtwasser durch die Bauchdecke entnommen wird, gilt diese Diagnostik als deutlich risikoärmer. Zuvor mussten die Tests privat bezahlt werden.
Beim Down-Syndrom liegt in jeder Körperzelle ein zusätzliches Chromosom vor. Konkret ist das Chromosom 21 dreifach vorhanden, weshalb auch von Trisomie 21 gesprochen wird. Betroffene Menschen können körperliche Auffälligkeiten sowie Verzögerungen in der motorischen, geistigen und sprachlichen Entwicklung aufweisen. Wie stark diese Merkmale ausgeprägt sind, kann jedoch sehr unterschiedlich sein.
Debatte über Druck, Signale und Zugang
In der Bundestagsdebatte mahnte der CDU-Abgeordnete Michael Brand, bei einem so sensiblen Thema dürfe man nicht weiter „im Blindflug“ handeln. Er verwies auf eine starke Zunahme der Tests und auf Druck, den Frauen verspüren könnten, die Methode in Anspruch zu nehmen.
SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt betonte, die Kassenzulassung dürfe nicht als allgemeine Empfehlung verstanden werden. Würden die Tests als normaler und regelmäßiger Teil der Schwangerschaftsvorsorge wahrgenommen, sende das das Signal, dass Kinder mit Trisomie 21 nicht willkommen seien.
Die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta begrüßte die Einigung auf den geänderten Antrag kurz vor der Abstimmung. Das zeige, dass selbst bei schwierigen bioethischen Fragen am Ende eine Verständigung möglich sei. Sie gehörte zu jener Gruppe, die zunächst einen eigenen Änderungsantrag eingebracht hatte. Darin war vorgesehen, dass der aktuelle Umfang der Kassenleistung erhalten bleibt.
Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge unterstrich zudem, dass es nicht vom Geldbeutel einer Frau oder ihrer Familie abhängen dürfe, ob eine invasive Fruchtwasseruntersuchung nötig werde oder stattdessen der deutlich weniger gefährliche Bluttest genutzt werden könne.
Vorstoß war schon im vergangenen Jahr eingebracht worden
Die Initiative für eine genauere Beobachtung der Umsetzung der Bluttests war bereits 2024 in der vergangenen Wahlperiode gestartet worden. Wegen des Bruchs der Ampel-Koalition kam es damals jedoch nicht mehr zu einer Abstimmung.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Redaktion
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber