Kabinett beschließt schärfere Regeln gegen Umweltdelikte
Wer der Umwelt in Deutschland erheblich schadet, soll künftig deutlich härter bestraft werden. Das Bundeskabinett hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Vorgesehen ist unter anderem: Wer vorsätzlich eine Umweltkatastrophe mit verheerenden Folgen verursacht – etwa eine großflächige Ölpest –, muss mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen. Auch auf Unternehmen kommen höhere mögliche Geldbußen zu.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, Umweltstraftaten wie Klärschlamm im Wald, Chemikalien in Flüssen oder Altöl im Boden richteten schwere Schäden an und bedrohten Menschen wie Natur gleichermaßen. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) nannte als weitere Beispiele giftige Chemikalien aus Drogenlaboren, die im Wald entsorgt werden, sowie den illegalen Massenvertrieb besonders klimaschädlicher Kühlmittel.
Organisierte Umweltkriminalität im Fokus
Besonders hart soll gegen Täter vorgegangen werden, die Umweltkriminalität als Geschäftsmodell betreiben. Wer als Teil einer Bande und aus Gewinnstreben bestimmte radioaktive Stoffe oder andere besonders gefährliche Abfälle illegal entsorgt, soll künftig mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren belangt werden können.
Als Konsequenz aus dem Dieselskandal will die Bundesregierung außerdem den Straftatbestand der Luftverunreinigung verschärfen. Künftig sollen nicht nur Schäden an Wasser, Luft, Tieren, Pflanzen oder der menschlichen Gesundheit strafrechtlich relevant sein, sondern auch die Gefährdung oder Schädigung von Ökosystemen.
Strafbar auch schon vor dem eigentlichen Schaden
Fachleute weisen darauf hin, dass Umweltdelikte oft schwer aufzudecken und nachzuweisen sind. Nötig sei eine enge Zusammenarbeit von Umweltbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaft. Zudem müssten relevante Umweltwerte konsequent kontrolliert werden, damit Verstöße überhaupt entdeckt werden.
Mit der Reform soll die Schwelle zur Strafbarkeit sinken. Nach Einschätzung von Juristen kann künftig bereits belangt werden, wer unmittelbar zur Tat ansetzt. Auch ein unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Gütern kann strafbar sein, selbst wenn es noch nicht zu einer konkreten Umweltbeeinträchtigung gekommen ist.
Größeres Risiko für Vorstände und Manager
Für Unternehmensleitungen steigen damit auch die persönlichen Risiken. Wer seine Aufsichts- und Kontrollpflichten verletzt, könnte stärker in den Fokus der Strafverfolgung geraten. Wird durch eine Umweltstraftat ein irreversibler Schaden verursacht, drohen Vorständen und anderen Verantwortlichen mehrjährige Haftstrafen.
Im Gesetzentwurf heißt es, dass die Zerstörung oder massive Schädigung eines großen oder ökologisch besonders wertvollen Ökosystems sowie geschützter Lebensräume künftig mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren geahndet werden kann. Das gilt ebenso bei erheblichen Schäden an Gewässern, Böden oder der Luft.
Neuer Straftatbestand bei katastrophalen Folgen
Neu eingeführt werden soll ein besonders schwerer Tatbestand: die vorsätzlich begangene Umweltstraftat mit katastrophalen Auswirkungen – vergleichbar mit einem Ökozid. Ein mögliches Beispiel wäre, dass ein ganzer Fluss umkippt. Experten verweisen allerdings darauf, dass mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten sind, die später von Gerichten näher ausgelegt werden müssen.
Attraktives Feld für kriminelle Netzwerke
Nach Einschätzung von Europol sind Umweltstraftaten für Täter oft ähnlich lukrativ wie der Drogenschmuggel. Gleichzeitig seien die Strafen bislang häufig niedriger und die Delikte schwerer aufzudecken. Gerade das mache diesen Bereich für das organisierte Verbrechen besonders attraktiv.
Illegaler Müllschmuggel sowie der Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten gehören demnach für viele kriminelle Gruppen längst zum Alltag. Es gibt zudem Hinweise, dass Gewinne aus solchen Geschäften auch zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten genutzt werden. Laut Europol nutzen mafiöse Strukturen dabei oft dieselben Routen und Methoden wie bei anderen illegalen Geschäften.
Um solchen Netzwerken besser auf die Spur zu kommen, soll die Polizei bei schweren, gewerbsmäßig begangenen Umweltdelikten künftig auch verschlüsselte Kommunikation überwachen dürfen. Das soll vor allem Fälle betreffen, in denen organisierte Gruppen etwa illegal Abfälle in der Natur entsorgen.
Fallzahlen geben kein klares Bild
Wie groß das Problem in Deutschland tatsächlich ist, lässt sich nur eingeschränkt beurteilen. Einer Auswertung verschiedener Statistiken zufolge sank die Zahl der bekanntgewordenen Umweltdelikte zwischen 2013 und 2024 um rund neun Prozent – von 19.652 auf 17.933 Fälle.
Ob das jedoch wirklich auf weniger Umweltkriminalität hindeutet, ist offen. In Fachkreisen wird vielmehr vermutet, dass reduzierte Kapazitäten bei Strafverfolgung und Umweltvollzug eine wichtige Rolle spielen. Weniger Kontrollen und geringere personelle Ressourcen könnten dazu führen, dass Taten seltener entdeckt oder verfolgt werden.
Wie stark die Reform am Ende wirkt, dürfte deshalb entscheidend davon abhängen, ob ausreichend qualifiziertes Personal für Ermittlungen und Kontrollen zur Verfügung steht.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion