Im Zusammenhang mit einer Phishing-Kampagne über den Messenger Signal, die sich unter anderem gegen deutsche Politikerinnen und Politiker richtet, hat die Bundesanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts auf Spionage aufgenommen. Das bestätigte eine Sprecherin der Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Demnach übernahm Deutschlands oberste Strafverfolgungsbehörde den Fall bereits Mitte Februar. Zuerst hatte der „Spiegel“ darüber berichtet.
Bereits im Februar hatten das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) öffentlich vor der anhaltenden Angriffswelle gewarnt. In der vergangenen Woche legten die Behörden mit einem weiteren Sicherheitshinweis nach und gaben konkrete Empfehlungen zum Schutz vor den Attacken.
Nach bisherigen Erkenntnissen sind in Deutschland zahlreiche Menschen betroffen, darunter Journalistinnen und Journalisten, Angehörige des Militärs sowie Politikerinnen und Politiker. Nach Informationen des „Spiegel“ sollen Abgeordnete aus praktisch allen Fraktionen des Bundestags ins Visier geraten sein. Auch Angehörige der Nato seien Ziel der großangelegten Kampagne gewesen.
In dem aktuellen Sicherheitshinweis von BfV und BSI heißt es, die Kampagne werde „wahrscheinlich durch einen staatlich gesteuerten Cyberakteur“ durchgeführt. Zudem deuten die Erkenntnisse der Behörden darauf hin, dass die Angriffe weiterhin laufen und sogar an Dynamik gewinnen.
So gehen die Angreifer vor
Nach Behördenangaben verschicken die Täter zunächst Nachrichten über Signal, in denen Empfänger aufgefordert werden, eine PIN einzugeben oder einen Link beziehungsweise QR-Code zu öffnen. Gelingt der Angriff, können die Täter unter anderem auf Adressbücher und weitere Daten zugreifen. Außerdem wird es ihnen ermöglicht, sich unter falscher Identität in internen Chat-Gruppen zu bewegen.
Entsprechende Angriffe über Signal wurden seit Winter 2025 auch in Großbritannien und den Niederlanden registriert. Die niederländische Regierung vermutet Russland hinter der Kampagne. Zu einem möglichen Auftraggeber äußerte sich die Bundesanwaltschaft zunächst nicht.
Quelle: dpa/bearbeitet
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion