Bayern

Segnung gleichgeschlechtlicher Paare: Bayerns Bistümer gehen unterschiedliche Wege

Nach einem Papier der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) können queere Paare in der katholischen Kirche gesegnet werden - wenn der zuständige Bischof zustimmt. So sieht es in Bayern aus.

21.04.2026, 15:30 Uhr

Das Erzbistum München und Freising hat sich bei Segensfeiern für queere Paare klar festgelegt. Kardinal Reinhard Marx setzte eine entsprechende Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) in Kraft. In den Bistümern Regensburg und Passau soll es einen solchen Schritt dagegen ausdrücklich nicht geben.

Wie das Erzbistum auf Anfrage mitteilte, empfiehlt Marx den Seelsorgerinnen und Seelsorgern in einem aktuellen Schreiben, die Handreichung als „Grundlage pastoralen Handelns“ zu nutzen. Auch im Erzbistum Bamberg wird das Papier von DBK und Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) nach Angaben eines Sprechers bereits angewandt. Dort hätten Segnungsfeiern bereits stattgefunden.

In der Kirchenprovinz Bamberg, zu der kirchenrechtlich auch Eichstätt, Würzburg und Speyer gehören, sei zudem vereinbart worden, dass dafür keine Veröffentlichung im Amtsblatt nötig sei.

Unterschiedliche Linien in den Bistümern

Während München-Freising Segensfeiern klar befürwortet, lehnen konservativere Bistümer eine entsprechende Empfehlung ab. Ein Sprecher von Bischof Rudolf Voderholzer stellte für Regensburg klar, dass es dort keine solche Empfehlung geben werde.

Auch im Bistum Passau findet die Handreichung nach Angaben aus der Diözese keine Anwendung.

Aus Eichstätt heißt es dagegen, man lehne Segensfeiern nicht ab. Möglich seien sie dort im Rahmen der vatikanischen Erklärung Fiducia supplicans. Aus Sicht des Bistums sind diese Vorgaben ausreichend, ein zusätzlicher Leitfaden werde nicht benötigt.

Die Würzburger „Tagespost“, die als Sprachrohr erzkonservativer Katholiken gilt, bezeichnet solche Segensfeiern als „deutsche Provokation“ und sieht darin einen klaren Widerspruch zu den Vorgaben aus dem Vatikan.

Mehr Rechtssicherheit für Priester

Vor ziemlich genau einem Jahr hatten DBK und ZdK, die Vertretung der katholischen Laien, die Handreichung beschlossen. Darin heißt es, die Kirche erkenne Paare an, die in Liebe verbunden seien, und begleite sie.

Neu ist vor allem, dass Segnungen homosexueller Paare damit nicht mehr nur vereinzelt und in einer kirchenrechtlichen Grauzone stattfinden. Zwar hatten einzelne Priester schon zuvor schwule und lesbische Paare gesegnet, doch nun gibt es dafür dort, wo der jeweilige Ortsbischof die Handreichung in Kraft setzt, eine offizielle Grundlage. Da jeder Bischof sein Bistum weitgehend eigenständig leitet, fällt die Praxis in Deutschland unterschiedlich aus.

Auch aus Würzburg wird berichtet, dass es bereits eine Praxis für solche Segensfeiern gibt. Das pastorale Personal sei durch die Ehe- und Familienseelsorge informiert worden, außerdem habe man Arbeitshilfen bereitgestellt und Ansprechpersonen benannt.

Aus dem Bistum Augsburg lag zunächst weiterhin keine Antwort auf die Frage vor, ob die Handreichung dort eingeführt werden soll.

Quelle: dpa

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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