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Klingbeil sagt Steuerbetrügern den Kampf an

Mit einer Selbstanzeige können Steuerbetrüger bislang in manchen Fällen einer Strafe entgehen. Genau diese umstrittene Schlupfloch-Regel bringt den Bundesfinanzminister jetzt auf die Palme.

27.04.2026, 01:00 Uhr

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) dringt auf härtere Regeln gegen Steuerhinterziehung. Gegenüber der Funke Mediengruppe erklärte er, eine Selbstanzeige solle künftig nicht mehr automatisch Straffreiheit ermöglichen. Wer Steuern hinterziehe, dürfe sich im Ernstfall nicht einfach durch eine nachträgliche Offenlegung der Tat der Strafe entziehen. Der Staat müsse entschlossen handeln, betonte Klingbeil, schließlich entstünden durch Steuerbetrug Schäden in Milliardenhöhe, die die Allgemeinheit trage.

Derzeit wird Steuerhinterziehung meist mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet, in schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren. Eine Selbstanzeige kann bislang jedoch strafbefreiend wirken, wenn sie vollständig und rechtzeitig eingereicht wird – also bevor etwa eine Prüfung angekündigt wurde oder die Tat bereits bekannt ist. Voraussetzung ist außerdem, dass die hinterzogenen Steuern samt Zinsen zurückgezahlt werden; bei größeren Summen gelten zusätzliche Auflagen.

Hinter dieser Regel steht der Gedanke, den Weg zurück zur Steuerehrlichkeit zu erleichtern. Im Bundesfinanzministerium wird laut Bericht jedoch kritisiert, dass die bisherige Praxis falsche Anreize setzen könnte: Manche könnten darauf spekulieren, zunächst Steuern zu hinterziehen und erst bei drohender Entdeckung eine Selbstanzeige einzureichen.

Selbstanzeige soll nur noch strafmildernd wirken

Nach den Plänen des Ministeriums soll das Gesetz deshalb geändert werden. Künftig soll eine Selbstanzeige ab bestimmten Schwellenwerten nicht mehr zur vollständigen Straffreiheit führen, sondern nur noch strafmildernd berücksichtigt werden. Klingbeil sagte dazu, man wolle diejenigen schützen, die sich korrekt verhielten. Ehrliche Steuerzahler dürften nicht benachteiligt werden.

Der Vorstoß ist Teil eines umfassenderen Aktionsplans gegen Steuerkriminalität. Geplant ist unter anderem, die Spezialeinheit gegen Steuerhinterziehung beim Bundeszentralamt für Steuern personell und technisch zu stärken. Außerdem sollen Daten der Finanzbehörden auf einer zentralen Plattform gebündelt und mithilfe von Künstlicher Intelligenz ausgewertet werden. Die Botschaft an Steuerhinterzieher sei klar, so Klingbeil: Es lohnt sich nicht – der Staat wird euch finden.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wurden im Jahr 2024 insgesamt 19.110 Steuerstrafverfahren eingestellt. Darunter waren 5.154 Fälle, in denen Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung bis 25.000 Euro eine Rolle spielten. In weiteren 36 Fällen mit höheren Beträgen wurde laut Monatsbericht des Ministeriums von November 2025 gegen zusätzliche Zahlungen auf eine Strafverfolgung verzichtet.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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