Hamburg

Anklage: Mutmaßliche Helfer rechter Terrorzelle

Schock-Anklage in Hamburg: Zwei mutmaßliche Helfer einer rechten Terrorzelle sollen sogar an versuchtem Mord beteiligt sein.

01.09.2026, 12:09 Uhr

Die Bundesanwaltschaft hat in Jena Anklage gegen zwei mutmaßliche Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ erhoben. Nun muss das Thüringer Oberlandesgericht entscheiden, ob es zu einem Prozess gegen die beiden deutschen Beschuldigten kommt.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, die Gruppe Anfang Januar 2025 bei einem Angriff auf eine bewohnte Asylbewerberunterkunft in Schmölln im thüringischen Landkreis Altenburger Land unterstützt zu haben. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft soll die Gruppe dorthin gefahren sein, um einen Brand auszulösen. Dazu sei ein Fenster eingeschlagen worden, anschließend habe man versucht, mit einer Feuerwerksbatterie gezündete Pyrotechnik in das Innere des Gebäudes zu schießen. Ein Feuer entstand jedoch nicht.

Einer der beiden Beschuldigten soll die Tat abgesichert haben, der andere das Geschehen gefilmt. Nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft handelten sie als Jugendliche mit Verantwortungsreife und unterstützten damit eine inländische terroristische Vereinigung. Außerdem werden ihnen Beihilfe zum versuchten Mord, zur versuchten Brandstiftung mit Todesfolge und zur versuchten schweren Brandstiftung zur Last gelegt.

Die beiden waren zum Tatzeitpunkt 16 und 17 Jahre alt. Festgenommen wurden sie erst Ende Juni im Landkreis Altenburger Land sowie in Gera. Einer von ihnen sitzt weiterhin in Untersuchungshaft. Gegen den anderen wurde der Haftbefehl laut Bundesanwaltschaft am 22. Juli 2026 außer Vollzug gesetzt.

Erst vor wenigen Wochen hatte der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Anfang August sieben junge Mitglieder und einen Unterstützer der „Letzten Verteidigungswelle“ zu Freiheitsstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren verurteilt. Das Gericht stellte dabei zugleich fest, dass es sich bei der Gruppierung um eine inländische terroristische Vereinigung handelt.

Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Außerdem sollen Mitglieder sogenanntes „Pädo-Hunting“ betrieben haben – also Jagd auf Menschen, die sie für pädophil hielten.

Nach Angaben einer Sprecherin des Oberlandesgerichts sind in drei Fällen derzeit noch Revisionen anhängig. Damit muss der Bundesgerichtshof diese Urteile noch überprüfen. Die Schuldsprüche gegen die übrigen fünf Verurteilten sind dagegen bereits rechtskräftig. Zwei Angeklagte hatten zwar zunächst ebenfalls Revision eingelegt, diese später aber wieder zurückgenommen.

Fünf der damaligen Angeklagten waren nach großangelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai des vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere saßen zu diesem Zeitpunkt bereits in Untersuchungshaft. Zuvor hatte es bereits Durchsuchungen in Sachsen und Thüringen gegeben.

Wenige Tage nach Prozessbeginn in Hamburg ließ die Bundesanwaltschaft zudem bei einer weiteren Razzia gegen insgesamt zehn weitere Beschuldigte Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsuchen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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