Bayern

Urteil in München: Huthi-Verdächtiger verurteilt

In Jemen zum Kämpfer ausgebildet, verletzt nach Deutschland geflohen: Jetzt fiel in München das brisante Urteil.

05.05.2026, 16:01 Uhr

Das Oberlandesgericht München hat einen mutmaßlichen Angehörigen der Huthi-Miliz aus dem Jemen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach Angaben des Gerichts stand damit vor einem deutschen Staatsschutzsenat erstmals die Frage im Mittelpunkt, ob die Huthi-Bewegung im Jemen als terroristische Vereinigung im Ausland einzustufen ist.

Nach den Worten der Vorsitzenden Richterin Sigrid Dörmer ging es jedoch insbesondere darum, im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes eine angemessene Sanktion für den inzwischen 20-jährigen Angeklagten zu finden.

Ausbildung in einem Lager der Huthi im Jahr 2022

Nach Überzeugung des Gerichts wurde der Mann 2022 in einem militärischen Ausbildungslager der Huthi im Jemen trainiert und anschließend bei Kampfhandlungen eingesetzt. Dabei habe er freiwillig und nicht unter Zwang gehandelt. Nachdem er bei einem Einsatz verletzt worden sei, sei er im Mai 2023 nach Deutschland geflohen.

Ein zentrales Beweismittel war laut Gericht das Teilgeständnis des Angeklagten. In der Hauptverhandlung habe er sich ausführlich geäußert und wesentliche Teile der Vorwürfe eingeräumt. Seine Darstellung, zur Mitarbeit bei den Huthi gezwungen worden zu sein, überzeugte das Gericht jedoch nicht.

Der Senat verwies außerdem darauf, dass die Huthi von Iran und der Hisbollah unterstützt würden. Durch diese Hilfe verfüge die Gruppe unter anderem über ballistische Raketen und Marschflugkörper und habe damit Angriffe auf die Vereinigten Arabischen Emirate sowie auf Saudi-Arabien verübt.

Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hätten sich die Huthi auf die Seite der Hamas gestellt und sowohl Israel als auch den Schiffsverkehr im Roten Meer attackiert. Das Gericht beschrieb die Bewegung als autoritär geprägt und von einem Führerkult bestimmt. Ihre Ideologie sei von Anti-Amerikanismus, Anti-Israel-Haltung und Antisemitismus gekennzeichnet.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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