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Bayern will Bau-Bremse lösen: Kommt jetzt der Wohnboom?

Weniger Papierkram, mehr Wohnraum: Bayern startet den „Bauturbo“. Was das Gesetz für Eigentümer jetzt verändert.

09.06.2026, 14:53 Uhr

Bayern will den stockenden Wohnungsbau mit einem neuen „Bauturbo-Gesetz“ beschleunigen. Nach Angaben von Bauminister Christian Bernreiter (CSU) sollen dafür vor allem Vorschriften gelockert werden. Geplant sind unter anderem einfachere Regeln für den Umbau bestehender Wohnungen sowie für die Umwandlung von Büroflächen in Wohnraum.

Lockerungen bei Umbauten im Bestand

Bernreiter betonte, dass gerade der Aus- und Umbau vorhandener Gebäude eine wichtige Rolle für mehr bezahlbare Wohnungen spiele. Künftig solle gelten: Wird ein Gebäude umgebaut, müsse es danach nicht strengere Anforderungen erfüllen als zuvor.

Das betrifft insbesondere Vorgaben etwa beim Brand- und Schallschutz. Wenn ein älteres Gebäude nicht dem neuesten Stand der Vorschriften entspricht, sollen die bereits vorhandenen Bauteile auch bei einem Umbau nicht nachträglich an aktuelle Standards angepasst werden müssen. Für neu eingebaute Teile gelten weiterhin die bisherigen Anforderungen der jeweiligen früheren Gebäudeklasse. Damit will die Staatsregierung Investitionen in Bestandsgebäude attraktiver machen und Wohnraumschaffung erleichtern.

Weniger Bürokratie und keine Sonderanträge

Nach den Plänen sollen künftig viele bisher nötige Einzelfallentscheidungen entfallen. Zusätzliche Anträge und gesonderte Genehmigungen für Abweichungen seien dann nicht mehr notwendig. Das spare Zeit und reduziere den bürokratischen Aufwand deutlich.

Auch bei der Erschließung neuer Wohngebäude soll es einfacher werden. Bislang war die Erreichbarkeit für Feuerwehr und Rettungsdienste doppelt geregelt – sowohl in der Bayerischen Bauordnung als auch im Baugesetzbuch des Bundes. Die entsprechende Vorgabe wird nun aus der bayerischen Regelung gestrichen.

Wohnungsbau soll Vorrang bekommen

Neu ist außerdem, dass Wohnraumschaffung als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft werden soll. Nach Bernreiters Worten spielt das vor allem bei Abwägungen eine Rolle, etwa wenn geprüft wird, ob ein Grundstück geeignet ist oder eine Erschließung möglich ist.

Mit der Verankerung in der Bauordnung erhält der Wohnungsbau damit mehr Gewicht, wenn verschiedene Schutzinteressen gegeneinander abgewogen werden müssen – zum Beispiel Umweltbelange und der Bedarf an neuem Wohnraum.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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