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Bayern plant Hammer-Strafen für illegale Geldabhebungen

Kontaktlos bis 50 Euro, ganz ohne PIN – genau das nutzen Täter aus. Bayern will jetzt deutlich härter gegen Kartenmissbrauch vorgehen.

11.06.2026, 04:00 Uhr

Justizministerkonferenz tagt in Hamburg

Eine Verschärfung des Sexualstrafrechts zählt zu den zentralen Themen der Justizministerkonferenz, die zu ihrer zweitägigen Frühjahrstagung in der Hamburger Speicherstadt zusammengekommen ist. Nach Angaben der Vorsitzenden, Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne), liegen insgesamt 60 Beschlussvorschläge vor.

Die Spannweite der Themen reicht von Fragen der sexuellen Selbstbestimmung über organisierte und extremistisch motivierte Kriminalität bis hin zur Resilienz des Rechtsstaats und zur Beschleunigung von Verfahren.

Hamburg legt drei Anträge zum Sexualstrafrecht vor

Hamburg bringt drei eigene Vorstöße ein, mit denen nach Einschätzung Gallinas auch zehn Jahre nach der Reform des Sexualstrafrechts weiter bestehende Schutzlücken geschlossen werden sollen. Unterstützung erhält sie dabei von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).

Im Mittelpunkt steht der Vorschlag, das bisherige Prinzip „Nein heißt Nein“ durch ein „Nur Ja heißt Ja“-Modell zu ersetzen. Entscheidend für die Strafbarkeit einer sexuellen Handlung wäre dann bereits, ob eine freiwillige und erkennbare Zustimmung vorlag. Bislang ist maßgeblich, ob die Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen wurde.

Zudem will Hamburg die Verjährungsfristen bei Sexualstraftaten verlängern. Damit sollen auch Fälle sexualisierter Gewalt wirksamer verfolgt werden können, wenn sie erst Jahre später bekannt werden.

Darüber hinaus fordert Gallina, die Nichtanzeige geplanter schwerer Sexualstraftaten künftig unter Strafe zu stellen. Nach ihrer Auffassung sollte hier ein ähnlicher Maßstab gelten wie bereits bei anderen schweren Delikten, etwa Mord oder räuberischer Erpressung.

Bayern drängt auf härtere Strafen bei Kartenmissbrauch ohne PIN

Auch Bayern bringt einen eigenen Antrag ein. Justizminister Georg Eisenreich (CSU) fordert strengere Strafen für unerlaubte Abhebungen und Zahlungen mit Bankkarten, wenn dabei keine PIN eingegeben werden muss.

Nach Auffassung des Freistaats werden solche Taten bislang strafrechtlich nicht angemessen erfasst. Derzeit würden sie in der Regel nur als Missbrauch oder Datenveränderung verfolgt. Bayern will deshalb erreichen, dass solche Fälle künftig als Computerbetrug nach Paragraf 263a StGB eingestuft werden.

Im Fall einer Verurteilung wären damit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder empfindliche Geldstrafen möglich. Eisenreich argumentiert, dass der unbefugte Einsatz gestohlener oder gefundener Bankkarten auf eine rechtswidrige Bereicherung ziele und sich das auch in der strafrechtlichen Bewertung widerspiegeln müsse. Das solle ebenso für unerlaubte Zahlungen per Smartphone oder Smartwatch gelten.

Bund stellt 210 Millionen Euro für Digitalisierung der Justiz in Aussicht

Parallel zur Frühjahrstagung fand auch ein Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizminister statt. Dort kündigte Bundesjustizministerin Hubig an, dass der Bund im Zuge der geplanten Erneuerung des Pakts für den Rechtsstaat 210 Millionen Euro für Projekte zur Digitalisierung der Justiz bereitstellen wolle.

Nach ihren Angaben stehen die Verhandlungen kurz vor dem Abschluss. Die Digitalisierung solle im neuen Pakt eine zentrale Rolle spielen. Ziel sei eine Justiz, die technisch auf dem neuesten Stand ist und für Bürgerinnen und Bürger einfacher zugänglich wird.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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